Baulohnabrechnung in der Nähe – SOKA-BAU, Saison-KUG & Mindestlohn im Griff
Kurz beantwortet
Baulohnabrechnung in der Nähe bedeutet: ein Lohnbüro, das die Besonderheiten des Baugewerbes beherrscht – SOKA-BAU-Meldungen, Saison-Kurzarbeitergeld, Bautarifverträge, Mindestlöhne und Arbeitszeitkonten. SOLL-HABEN.digital aus Backnang ist darauf spezialisiert und betreut Bau- und Ausbaubetriebe im Großraum Stuttgart sowie in ganz Baden-Württemberg – digital und persönlich.
Baulohn ist die Königsdisziplin der Entgeltabrechnung: SOKA-BAU-Beiträge und Urlaubsverfahren, Saison-Kurzarbeitergeld, tarifliche Zuschläge, Bau-Mindestlöhne und Arbeitszeitkonten machen die Abrechnung im Baugewerbe deutlich komplexer als in anderen Branchen. Standard-Lohnbüros stoßen hier schnell an Grenzen.
SOLL-HABEN.digital ist auf Baulohnabrechnung spezialisiert. Von Backnang aus betreuen wir Bauhaupt- und Baunebengewerbe – vom Rohbauunternehmen über den Zimmereibetrieb bis zum Garten- und Landschaftsbau. Wir kennen BRTV, die SOKA-BAU-Verfahren und die aktuellen Mindestlöhne und rechnen Ihre gewerblichen Mitarbeitenden korrekt und termingerecht ab.
Unsere Leistungen im Überblick
Monatliche Baulohnabrechnung nach BRTV und Bautarifverträgen
Überwachung von Bau-Mindestlöhnen und tariflichen Zuschlägen
Arbeitszeitkonten und flexible Arbeitszeitmodelle
Bescheinigungen, Meldewesen und Begleitung bei Prüfungen
Warum Baulohnabrechnung von SOLL-HABEN.digital?
SOKA-BAU sicher
Meldungen, Beiträge und Urlaubsverfahren der Sozialkassen des Baugewerbes – vollständig und fristgerecht.
Saison-KUG
Wir beantragen und rechnen Saison-Kurzarbeitergeld inklusive Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld korrekt ab.
Tarif- & Mindestlohn-sicher
BRTV, Bau-Mindestlöhne und tarifliche Zuschläge werden laufend überwacht und korrekt angewendet.
Arbeitszeitkonten
Flexible Arbeitszeitmodelle und Ansparkonten nach § 3 BRTV bilden wir sauber in der Abrechnung ab.
Gewerblich + kaufmännisch
Wir rechnen Ihre gewerblichen Mitarbeitenden und Angestellten in einem System ab – inklusive Bauleiter und Verwaltung.
Regionaler Partner
Backnang liegt mitten im Baugeschehen der Region Stuttgart – persönliche Termine sind schnell vereinbart.
Häufige Fragen zu Baulohnabrechnung in der Nähe
Baulohnabrechnung in Ihrer Stadt
Von unserem Standort Backnang aus betreuen wir Unternehmen in der gesamten Region Stuttgart – persönlich vor Ort oder vollständig digital. Wählen Sie Ihre Stadt für lokale Informationen:
Sehr freundlicher Service, schnelle Terminvergabe und eine wirklich professionelle Arbeit. Man fühlt sich von Anfang an gut aufgehoben und merkt sofor…
Heiko Geiger
Apr. 2026
Wir arbeiten seit fast 10 Jahren mit Soll-Haben.digital zusammen. Herr Hupfauf steht immer mit einem qualifizierten Rat zur Seite. Top Service und top…
Matthias Albanito
Nov. 2022
Durch die digitale Verarbeitung wird sehr viel Papierkram und Schriftverkehr erspart! Es wird immer alles präzise und detailliert erledigt. Sollhaben …
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Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung auslagern – SOLL-HABEN.digital GmbH
SOLL-HABEN.digital GmbH – Digitale Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Finanzbuchhaltung und Baulohnabrechnung für KMU. Persönlicher Ansprechpartner, DATEV & Addison Integration.
SOLL-HABEN.digital GmbH ist ein spezialisierter Dienstleister für digitale Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Finanzbuchhaltung und Baulohnabrechnung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg und deutschlandweit. Mit Sitz in Backnang bieten wir vollständig digitale Lohn- und Buchhaltungsleistungen – persönlich betreut, GoBD-konform, DSGVO-sicher, mit DATEV- und Addison-Integration und Hosting ausschließlich auf deutschen Servern.
Lohnabrechnung auslagern – digitales Lohnbüro für Unternehmen
Die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung ist zeitaufwendig, fehleranfällig und erfordert ständige Aktualisierung bei gesetzlichen Änderungen. SOLL-HABEN.digital übernimmt für Unternehmen jeder Größenordnung die vollständige Entgeltabrechnung: monatliche Lohnabrechnungen für Arbeiter und Angestellte, Lohnsteueranmeldungen beim Finanzamt, Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV) an alle Krankenkassen, Beitragsabrechnungen, das gesamte Bescheinigungswesen (Arbeitgeber-, Elterngeld-, Krankenkassenbescheinigungen), Sonderfälle wie Kurzarbeit, Mutterschutz, Elternzeit und betriebliche Altersvorsorge sowie die Prüfung von Mindestlohn und Tarifanpassungen. Alle Lohnabrechnungen werden digital erstellt und über gesicherte Online-Portale bereitgestellt – kein Papier, keine manuelle Nachbearbeitung, feste Fristen und ein persönlicher Ansprechpartner.
Als externes Buchhaltungsbüro nach § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) übernimmt SOLL-HABEN.digital die laufende Finanzbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland: vollständige Verbuchung aller Geschäftsvorfälle (Kreditoren, Debitoren, Sachkonten), digitale Belegerfassung per App, E-Mail, Upload oder E-Rechnung, monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und Saldenlisten, GoBD-konforme und revisionssichere Archivierung, Abstimmung mit dem Steuerberater in DATEV oder Addison, Schnittstellen zu Kassensystemen, Warenwirtschaft und Zeiterfassungssoftware sowie die Vorbereitung des Jahresabschlusses. Unsere Finanzbuchhaltung ist vollständig GoBD-konform und wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlich erlaubten Leistungen nach § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG erbracht. Steuerrechtliche Beratung verbleibt beim zugelassenen Steuerberater.
Baulohnabrechnung – spezialisiertes Lohnbüro für das Baugewerbe
Die Baulohnabrechnung für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Subunternehmer ist hochspezialisiert und unterscheidet sich grundlegend von der regulären Lohnabrechnung. SOLL-HABEN.digital bietet spezialisierte Baulohnabrechnung nach dem Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV): monatliche Lohnabrechnungen für gewerbliche und kaufmännische Mitarbeitende im Baugewerbe, SOKA-BAU-Meldungen und Beitragsabführungen (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse, ZVK), branchenspezifische Mindestlohnkontrolle nach Bautarifvertrag, Auswärtstätigkeit und Auslöse-Abrechnung, Abrechnung von Geräte- und Fahrzeugkostenzulagen, AEntG-konforme Abrechnung für Unternehmen mit Arbeitnehmer-Entsendung sowie vollständig digitaler DATEV- und Addison-kompatibler Export aller Buchhaltungsdaten.
E-Rechnung und Peppol – Vorbereitung auf die gesetzliche Pflicht
Ab 2025 gilt schrittweise die Pflicht zur strukturierten elektronischen Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland. Ab 2027 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, XRechnung-, ZUGFeRD- und Peppol-Rechnungen zu empfangen und perspektivisch auch zu versenden. SOLL-HABEN.digital integriert E-Rechnungsformate direkt in die laufende Finanzbuchhaltung: automatische Verarbeitung eingehender XRechnungen und ZUGFeRD-Dokumente, Anbindung an das Peppol-Netzwerk, GoBD-konforme Archivierung aller elektronischen Belege und Beratung zur schrittweisen Umstellung der eigenen Rechnungsstellung.
Digitale Personalakte 2027 – gesetzliche Anforderung für Arbeitgeber
Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet, abrechnungsrelevante Personaldaten ihrer Mitarbeitenden digital und strukturiert bereitzustellen. Diese Pflicht zur digitalen Personalakte betrifft alle Unternehmen – unabhängig von Größe und Branche. SOLL-HABEN.digital analysiert die aktuellen Lohnprozesse, strukturiert Personalstammdaten, richtet digitale Personalakten ein und stellt sicher, dass Unternehmen die gesetzliche Frist ohne Hektik und ohne Datenverlust einhalten. Wer heute in digitale Lohnprozesse investiert, spart morgen erheblichen Umstellungsaufwand.
Prozessoptimierung für Lohnabrechnung und Buchhaltung
Viele Unternehmen verlieren durch ineffiziente Übergabeprozesse zwischen Lohnbüro, Buchhaltungsbüro und Steuerberater wertvolle Zeit und riskieren Fehler. SOLL-HABEN.digital analysiert vorgelagerte Prozesse in Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung: Erfassungswege für Belege und Zeitdaten, Schnittstellen zwischen Systemen (Zeiterfassung, Kassensystem, Warenwirtschaft, ERP), Freigabe- und Kommunikationsprozesse, Redundanzen und Medienbrüche. Das Ergebnis sind klare Abläufe, weniger Rückfragen, schnellere Auswertungen und eine robuste Verwaltungsstruktur – unabhängig von personalellen Engpässen oder Urlaubszeiten.
Branchenlösungen – spezialisierte Lohnabrechnung für alle Branchen
Verschiedene Branchen haben unterschiedliche Anforderungen an Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung. SOLL-HABEN.digital bietet spezialisierte Lösungen für das Baugewerbe und Baunebengewerbe (SOKA-BAU, BRTV, Mindestlohn Bau), die Gastronomie und Hotellerie (DEHOGA-Tarifverträge, Trinkgeldregelungen, Saisonbeschäftigung), das Handwerk (Handwerkstarifverträge, Mindestlöhne, Gesellenregelungen), medizinische Einrichtungen (Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapiepraxen – TVöD-Anlehnung), die Industrie und Fertigung (Schichtmodelle, Zulagen, branchenspezifische Tarifverträge), den Einzelhandel und E-Commerce (Teilzeitmodelle, Minijobs, Werkstudenten) sowie soziale Einrichtungen (Kitas, Pflegeeinrichtungen, gemeinnützige Vereine).
Lohnabrechnung und Buchhaltung in Baden-Württemberg – alle Regionen
SOLL-HABEN.digital betreut Unternehmen in allen Regionen Baden-Württembergs vollständig digital und remote: Region Stuttgart und Rems-Murr-Kreis (Backnang, Waiblingen, Schorndorf, Fellbach, Winnenden, Murrhardt, Welzheim), Stadtkreis Stuttgart und alle Stadtbezirke (Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Zuffenhausen, Feuerbach, Möhringen, Vaihingen, Degerloch), Landkreis Ludwigsburg (Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Ditzingen, Vaihingen an der Enz), Landkreis Böblingen (Sindelfingen, Böblingen, Leonberg, Herrenberg), Landkreis Esslingen (Esslingen am Neckar, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern), Heilbronn-Franken (Heilbronn, Neckarsulm, Schwäbisch Hall, Crailsheim, Bad Mergentheim), Ostwürttemberg (Aalen, Heidenheim, Ellwangen, Giengen), Reutlingen und Tübingen (Reutlingen, Tübingen, Rottenburg, Albstadt, Balingen), Ulm und Bodensee (Ulm, Ravensburg, Friedrichshafen, Konstanz, Überlingen), Karlsruhe und Nordschwarzwald (Karlsruhe, Pforzheim, Bruchsal, Ettlingen, Baden-Baden, Rastatt, Calw), Freiburg und Südlicher Oberrhein (Freiburg im Breisgau, Offenburg, Lahr, Kehl, Emmendingen) sowie Rhein-Neckar (Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Schwetzingen, Walldorf, Leimen).
Qualität, Datenschutz und rechtliche Grundlagen
SOLL-HABEN.digital GmbH legt höchsten Wert auf Datensicherheit, Datenschutz und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Alle Daten werden ausschließlich auf deutschen Servern verarbeitet und gespeichert – kein Datentransfer in Drittländer, vollständige DSGVO-Konformität. Datenschutzvereinbarungen nach Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag) werden standardmäßig abgeschlossen. Die Finanzbuchhaltung wird ausschließlich im Rahmen der nach § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG erlaubten Leistungen erbracht. Das qualifizierte Fachpersonal ist in Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Buchführung spezialisiert und bildet sich regelmäßig weiter. Alle Lohnbuchhaltungs- und Buchungsprozesse sind GoBD-konform – Belege werden revisionssicher archiviert und sind jederzeit vollständig nachvollziehbar.