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Fachwissen & Links

Offizielle Quellen von Behörden, Sozialversicherungsträgern, Kammern und Verbänden zu den Themen, mit denen wir als externes Lohnbüro und Buchhaltungsdienstleister in Baden-Württemberg arbeiten. Stand: Oktober 2026.

Lohnabrechnung

Sozialversicherung

Personal & Arbeitsrecht

Baulohn

Buchhaltung & Steuern

E-Rechnung

Baden-Württemberg

Glossar A–Z

AAG
Aufwendungsausgleichsgesetz. Kleinere Arbeitgeber erhalten über die Umlagen U1 und U2 Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft erstattet. Offizielle Quelle zu AAG (öffnet externe Seite)
ADDISON
Software von Wolters Kluwer für Finanzbuchhaltung, Lohn- und Baulohnabrechnung sowie Jahresabschluss. SOLL-HABEN.digital führt Buchhaltung und Lohnabrechnung unter anderem in ADDISON. Offizielle Quelle zu ADDISON (öffnet externe Seite)
AEntG
Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Es regelt verbindliche Branchenmindestlöhne, etwa im Baugewerbe, auch für Arbeitnehmer ausländischer Arbeitgeber. Offizielle Quelle zu AEntG (öffnet externe Seite)
Betriebsprüfung
Prüfung der Rentenversicherung, ob Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet und abgeführt haben. Sie findet in der Regel alle vier Jahre statt. Offizielle Quelle zu Betriebsprüfung (öffnet externe Seite)
BG BAU
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Sie ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Bau-Betriebe und erhält jährlich den Lohnnachweis. Offizielle Quelle zu BG BAU (öffnet externe Seite)
BRTV
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. Er regelt Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub und Erschwerniszulagen für gewerbliche Arbeitnehmer am Bau. Offizielle Quelle zu BRTV (öffnet externe Seite)
BVV
Beitragsverfahrensverordnung. Sie bestimmt, wie Arbeitgeber Entgeltunterlagen führen; ab 2027 ist die elektronische Führung Pflicht. Offizielle Quelle zu BVV (öffnet externe Seite)
DEÜV
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Sie regelt die elektronischen Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung. Offizielle Quelle zu DEÜV (öffnet externe Seite)
E-Rechnung
Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG. Offizielle Quelle zu E-Rechnung (öffnet externe Seite)
ELStAM
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Arbeitgeber rufen Steuerklasse, Freibeträge und Religionszugehörigkeit ihrer Beschäftigten beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Offizielle Quelle zu ELStAM (öffnet externe Seite)
ELSTER
Elektronische Steuererklärung der Finanzverwaltung. Darüber werden unter anderem Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen übermittelt. Offizielle Quelle zu ELSTER (öffnet externe Seite)
Entgeltunterlagen
Aufzeichnungen zu jedem Beschäftigten nach § 28f SGB IV, etwa Arbeitsentgelt, Beiträge und Beschäftigungszeiten. Sie sind bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren. Offizielle Quelle zu Entgeltunterlagen (öffnet externe Seite)
GoBD
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Das BMF-Schreiben konkretisiert die Anforderungen an digitale Buchführung. Offizielle Quelle zu GoBD (öffnet externe Seite)
Kurzarbeitergeld
Leistung der Bundesagentur für Arbeit bei vorübergehendem Arbeitsausfall. Der Arbeitgeber zahlt es aus und beantragt die Erstattung. Offizielle Quelle zu Kurzarbeitergeld (öffnet externe Seite)
Lohnsteuer-Anmeldung
Monatliche, vierteljährliche oder jährliche Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt nach § 41a EStG. Offizielle Quelle zu Lohnsteuer-Anmeldung (öffnet externe Seite)
Mindestlohn
Gesetzliche Lohnuntergrenze nach dem Mindestlohngesetz. Die Einhaltung kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Offizielle Quelle zu Mindestlohn (öffnet externe Seite)
Minijob
Geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV mit einem Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Zuständig ist die Minijob-Zentrale. Offizielle Quelle zu Minijob (öffnet externe Seite)
Peppol
Pan-European Public Procurement Online. Ein Netzwerk und Regelwerk für den sicheren Austausch elektronischer Geschäftsdokumente zwischen Unternehmen. Offizielle Quelle zu Peppol (öffnet externe Seite)
Sofortmeldung
Meldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV, die in bestimmten Branchen wie dem Baugewerbe spätestens bei Beschäftigungsbeginn erfolgen muss. Offizielle Quelle zu Sofortmeldung (öffnet externe Seite)
SOKA-BAU
Gemeinsame Bezeichnung der Sozialkassen der Bauwirtschaft, ULAK und ZVK. Arbeitgeber des Baugewerbes melden dort monatlich Bruttolöhne und Beschäftigungszeiten. Offizielle Quelle zu SOKA-BAU (öffnet externe Seite)
StBerG § 6
Regelt Tätigkeiten, die nicht als unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen gelten, etwa das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung. Offizielle Quelle zu StBerG § 6 (öffnet externe Seite)
sv.net
Kostenloses Programm der ITSG für Meldungen und Beitragsnachweise an die Sozialversicherung, gedacht für kleinere Arbeitgeber. Offizielle Quelle zu sv.net (öffnet externe Seite)
ULAK
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft. Sie finanziert die Urlaubsvergütung gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe über Arbeitgeberbeiträge. Offizielle Quelle zu ULAK (öffnet externe Seite)
Umlage U1/U2
Pflichtumlagen nach dem AAG für Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2). Sie werden mit dem Beitragsnachweis an die Krankenkasse abgeführt. Offizielle Quelle zu Umlage U1/U2 (öffnet externe Seite)
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Regelmäßige Erklärung der Umsatzsteuer nach § 18 UStG, die elektronisch über ELSTER übermittelt wird. Offizielle Quelle zu Umsatzsteuer-Voranmeldung (öffnet externe Seite)
XRechnung
Deutscher Standard für E-Rechnungen auf Basis der europäischen Norm EN 16931. Er wird von der KoSIT gepflegt. Offizielle Quelle zu XRechnung (öffnet externe Seite)
ZUGFeRD
Hybrides E-Rechnungsformat aus PDF und eingebetteten XML-Daten. Ab dem Profil EN 16931 erfüllt es die Anforderungen an eine E-Rechnung. Offizielle Quelle zu ZUGFeRD (öffnet externe Seite)
ZVK
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes. Sie gewährt gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten eine tarifliche Zusatzrente. Offizielle Quelle zu ZVK (öffnet externe Seite)
5.0

basierend auf 15 Google-Bewertungen

Heiko Geiger

Heiko Geiger

Apr. 2026

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Dardan Jashari

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Matthias Albanito

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