Digitale Personal- und Lohnprozesse
Digitale Lohnprozesse mit ADDISON und DATEV – von der Erfassung bis zur Freigabe
Kurzantwort
Wie läuft eine digitale Lohnabrechnung kontrolliert ab? In 8 Phasen mit 43 Prüfpunkten: Datenbereitstellung, Datenübernahme in ADDISON, DATEV LODAS oder DATEV Lohn und Gehalt, Stammdatenprüfung, Abstimmung der Bewegungsdaten, Dokumenteneingang, Probeabrechnung und Freigabe, Finalabrechnung und Bereitstellung sowie Leistungserfassung und Abschluss. Jeder Übergang wird fachlich geprüft und nachvollziehbar dokumentiert.
Digitale Lohnabrechnung funktioniert dann besonders gut, wenn Daten, Dokumente und Zuständigkeiten zusammenpassen. SOLL-HABEN.digital verbindet die vorbereitende Datenerfassung mit einer kontrollierten Übernahme in DATEV LODAS oder DATEV Lohn und Gehalt. Die digitale Personalakte ergänzt den Prozess um nachvollziehbar zugeordnete Unterlagen.
Unser Anspruch: vorhandene Schnittstellen konsequent nutzen, unnötige Doppelerfassungen vermeiden und jeden Übergang fachlich kontrollieren. Dafür entwickeln wir eine Prozessbeschreibung, die ausdrücklich auf Ihr Kundensystem zugeschnitten ist.
Unser primäres System bleibt ADDISON von Wolters Kluwer. Neben dem vollständigen DATEV-Muster erläutern wir den eigenständigen Ablauf mit ADDISON Direkt.
ADDISON als Basis. DATEV als betreute Systemumgebung.
Unser primäres Buchhaltungs- und Lohnabrechnungssystem ist ADDISON von Wolters Kluwer. Darüber hinaus betreuen wir Unternehmen auch in bestehenden DATEV-Systemlandschaften – mit DATEV Rechnungswesen, DATEV LODAS oder DATEV Lohn und Gehalt sowie DATEV Unternehmen online und den zugehörigen Anwendungen für die digitale Zusammenarbeit im Personalbereich.
Entscheidend ist für uns nicht allein die eingesetzte Software, sondern die konsequente Anwendung der verfügbaren Datenwege: Informationen werden strukturiert bereitgestellt, über die vorgesehenen Schnittstellen übernommen, fachlich geprüft und nachvollziehbar verarbeitet.
Kein verpflichtender Systemwechsel. Keine vorausgesetzte automatische Verbindung zwischen ADDISON und DATEV.
DATEV Rechnungswesen betrifft die Finanzbuchhaltung. Personal- und Lohndaten werden davon getrennt im vereinbarten Lohnprozess behandelt.
DATEV Unternehmen online
Umgebung für die digitale Zusammenarbeit. Welche personalwirtschaftlichen Anwendungen nutzbar sind, hängt von Bestellung, Einrichtung und Berechtigungen ab. „DUO Personal“ ist ein gebräuchlicher Erläuterungsbegriff, keine einheitliche Produktbezeichnung.
DATEV Personal
Cloud-Anwendung für Unterlagen und Daten zur Lohnabrechnung: Personalakte, Mitarbeiterstammdaten und variable Monatsdaten. DATEV nennt für Mitarbeiteränderungen und Monatsdaten den Lohnimportdatenservice als Importweg.
DATEV Personaldaten
Bisherige Anwendung unter anderem für Neueintritte, eAU und Sofortmeldungen. Laut DATEV endet die Nutzung am 31.12.2026; Funktionen werden seit Mitte September 2026 schrittweise in DATEV Personal eingeführt. Der konkrete Umstellungsstand wird mandantenspezifisch geprüft.
Monatsdaten
Variable Abrechnungswerte nach eingerichteten Lohnarten und Erfassungsfeldern. Datenart, Personalnummer und Monat müssen stimmen; die Erfassung ist keine Freigabe der fertigen Abrechnung.
DATEV Personalakte
Dokumentenablage und -zuordnung im Personalprozess. Sie ist weder Stammdaten- noch Monatsdatenerfassung. Die Ablage eines Vertrags erzeugt nicht automatisch einen abrechnungsfähigen Datensatz.
Auswertungen online Personalwirtschaft
Bereitstellung und Abruf vereinbarter Lohnauswertungen nach Einrichtung und Zugriffsrechten. Dieser Rückweg für Ergebnisse ist von der vorgelagerten Datenerfassung zu unterscheiden.
Umsetzung mit DATEV LODAS
Abrechnung über das DATEV-Rechenzentrum. Die beigefügte Prozessvorlage ist LODAS-basiert; ihr ASCII-Import und ihre Gegenstandswerte-Weitergabe werden ausdrücklich nur als Muster eingeordnet.
ODER: DATEV Lohn und Gehalt
Abrechnung vor Ort im eingesetzten Programm. Verarbeitung, Bedienwege und Protokolle werden hierfür separat festgelegt; LODAS-Menüpfade sind keine Anleitung für Lohn und Gehalt.
Pro Mandat wird das vereinbarte Abrechnungssystem verwendet, nicht parallel in beiden DATEV-Lohnprogrammen abgerechnet. Der fachliche Ablauf bleibt nachvollziehbar; die technische Umsetzung unterscheidet sich.
Zwei Wege. Ein abgestimmter Abrechnungslauf.
Daten und Unterlagen haben unterschiedliche Aufgaben. Die fachliche Verbindung entsteht durch Mitarbeiterzuordnung, Abrechnungszeitraum und den kontrollierten Abgleich – nicht durch eine pauschale automatische Synchronisation.
Datenweg
- Unternehmen
- Strukturierte Personal- und Monatsdatenerfassung
- Vorgesehener Übernahmeweg
- DATEV LODASODERDATEV Lohn und Gehalt
- Prüfung und Abrechnung
- Vereinbarte Auswertungsbereitstellung
Dokumentenweg
- Unternehmen
- Dokumentenbereitstellung
- DATEV Personalakte
- Zuordnung und fachlicher Abgleich
- Dokumentierter Bearbeitungsstand
Verbindung beider Wege: Werte mit Nachweisen abstimmen (Phase 4), Dokumente bearbeiten (Phase 5), Abschluss prüfen (Phase 7). Eine abgelegte Unterlage ist noch kein importierter Lohnwert.
Unser primäres System: digitaler Lohnprozess mit ADDISON
Auch in ADDISON setzen wir Neuerungen konsequent im passenden Mandantenprozess um. Die Grundlage ist nicht ein bloßer Austausch des Programmnamens: ADDISON-Lohnabrechnung, Portal, Personalakte und gegebenenfalls vorgelagerte HR-Systeme erhalten jeweils einen definierten Platz im Ablauf.
Softwarestand und Portalentwicklung 2026
Wolters Kluwer führt die Portalentwicklung unter ADDISON Direkt weiter. Die Herstellerinformationen zur Umstellung vom Juni 2026 nennen die neue Navigation, AssistMe-Onboarding und den Bereich Personal und Zeiten. Ältere Fachbeschreibungen verwenden noch ADDISON OneClick.
Für das Personalwesen beschreibt der Hersteller Personalstammdatenverwaltung, Zeiterfassung, digitale Personalakte, Lohndokumente, Self-Service und eAU. Zudem werden ausgewählte HR-Schnittstellen und Datei-Importe in ADDISON Lohn und Gehalt beschrieben. Welche Funktionen und Datenarten bei Ihnen tatsächlich freigeschaltet und nutzbar sind, wird vor der Umsetzung geprüft.
1.Bereitstellung vereinbaren
Unternehmen und Lohnbearbeitung legen fest, welche Beschäftigten- und Monatsdaten über Personal und Zeiten beziehungsweise einen geprüften vorgeschalteten Datenweg geliefert werden. Stichtag, Verantwortliche, Pflichtfelder und Vollständigkeitsmeldung werden dokumentiert.
2.Daten kontrolliert übernehmen
Personalnummern, Zeiträume, Einheiten und Lohnarten zuordnen. Den eingerichteten ADDISON-Übernahmeweg oder einen freigegebenen Datei-Import verwenden; das Übernahmeergebnis und verfügbare Protokolle kontrollieren. Nicht übernommene Werte werden geklärt.
3.Stammdaten fachlich prüfen
Neueintritte und Änderungen mit Verträgen und Nachweisen abgleichen. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Merkmale sowie Rückmeldungen im tatsächlich eingesetzten ADDISON-Lohnprogramm bearbeiten.
4.Zeiten und Bewegungsdaten abstimmen
Werte aus Personal und Zeiten oder einem vorgelagerten System mit den zugänglichen Nachweisen abstimmen. Ein eingerichteter Datenweg ersetzt nicht die Kontrolle. Korrekturen und erneute Übernahmen gegen Duplikate absichern.
5.Dokumente bearbeiten
Verträge, Bescheinigungen und weitere Unterlagen in der eingerichteten digitalen Personalakte zuordnen. Zugriffsrechte, Gültigkeit, fehlende Nachweise und Folgeaufgaben dokumentieren. Dokumentenablage bleibt von Datenerfassung getrennt.
6.Probeabrechnung und Freigabe
Abrechnungswerte und Hinweise im ADDISON-Lohnprogramm prüfen, den vereinbarten geschützten Freigabeweg nutzen und den konkreten Stand dokumentieren. Bei relevanten Änderungen erneut bearbeiten, prüfen und freigeben lassen.
7.Abrechnen und bereitstellen
Die endgültige Verarbeitung im eingerichteten ADDISON-System vornehmen, jeweilige Melde- und Zahlungsfristen beachten und Rückmeldungen prüfen. Vereinbarte Auswertungen und Lohndokumente im freigeschalteten Portal beziehungsweise Lohnordner bereitstellen.
8.Organisatorisch abschließen
Dokumenteneingang, Nachforderungen und Folgeaufgaben kontrollieren. Intern Leistungen und Zeiten erfassen und die Rechnungsvorbereitung nach Vereinbarung abschließen. DATEV-Auftragsstatus und ProCheck-Menüpfade werden nicht auf ADDISON übertragen.
Für neue Funktionen prüfen wir Freischaltung, Rechte, Feldzuordnung und Auswirkungen auf den beschriebenen Ablauf. Erst nach abgestimmter Einführung wird die Prozessbeschreibung angepasst. Herstellerankündigungen sind keine Bestätigung, dass eine Funktion bereits in jedem Kundenportal verfügbar ist.
Die nachfolgend vollständig dokumentierten 43 fachlichen Prüfpunkte dienen auch als Abstimmungsgrundlage. Ihre DATEV-spezifischen Hinweise sind ausdrücklich keine ADDISON-Bedienanleitung. Konkrete ADDISON-Importmasken und Protokollbezeichnungen werden anhand der eingesetzten Version festgelegt.
Acht Phasen mit klaren Zuständigkeiten
- 1
Datenbereitstellung
Rolle: Unternehmen
Ergebnis: Bereitstellung für den Abrechnungsmonat bestätigt
Phase 1 im Detail - 2
Datenübernahme
Rolle: SOLL-HABEN.digital · Lohnbearbeitung
Ergebnis: Daten kontrolliert übernommen, Hinweise geklärt
Phase 2 im Detail - 3
Stammdatenprüfung
Rolle: SOLL-HABEN.digital · Lohnbearbeitung
Ergebnis: Neue Beschäftigte und Änderungen fachlich geprüft
Phase 3 im Detail - 4
Abstimmung der Bewegungsdaten
Rolle: Lohnbearbeitung · Unternehmen bei Rückfragen
Ergebnis: Werte und Nachweise nachvollziehbar abgestimmt
Phase 4 im Detail
Weiter mit Phase 5
- 1
- 5
Dokumenteneingang
Rolle: SOLL-HABEN.digital · Lohnbearbeitung
Ergebnis: Unterlagen verarbeitet, offene Aufgaben dokumentiert
Phase 5 im Detail - 6
Probeabrechnung und Freigabe
Rolle: Lohnbearbeitung · freigabeberechtigte Person im Unternehmen
Ergebnis: Konkreter Abrechnungsstand freigegeben
Phase 6 im Detail - 7
Finalabrechnung und Bereitstellung
Rolle: SOLL-HABEN.digital · Lohnbearbeitung
Ergebnis: Abgerechnet, Rückmeldungen geprüft, Auswertungen bereit
Phase 7 im Detail - 8
Leistungserfassung und Abschluss
Rolle: Interner Abschluss der abrechnenden Stelle
Ergebnis: Leistungen dokumentiert, Rechnungsvorbereitung abgeschlossen
Phase 8 im Detail
- 5
Korrekturschleife aus Phase 6: Änderungen zurück in die Stammdatenprüfung, Datenabstimmung oder Dokumentenbearbeitung geben; danach erneut prüfen und den geänderten Stand freigeben.
Vier fachliche Kontrollpunkte
Die Darstellung erklärt das Verfahren. Sie zeigt keine Live-Bearbeitungsstände und keine tatsächlichen Freigaben eines Mandats.
Der vollständige Ablauf: 43 Prüfpunkte
Fachlich präzisierte Fassung der LODAS-basierten Vorlage. Originalnummerierung und alle acht Phasen bleiben erhalten; technische Wege werden je Kundensystem abgestimmt.
1. Datenbereitstellung
Zuständigkeit: Unternehmen · 5 Prüfpunkte
1.1Vollständige Datenbereitstellung bestätigenKontrollpunkt
Das Unternehmen meldet schriftlich über den vereinbarten Kanal, dass alle Daten für den Abrechnungsmonat bereitstehen. Absender, Zeitpunkt und Monat werden dokumentiert. Die Bearbeitung beginnt nach der vereinbarten Vollständigkeitsmeldung.
1.2Abrechnungstermin abstimmen
Termin und Ansprechpartner abstimmen; Datum, Gesprächspartner und Absprachen dokumentieren. Besonderheiten, Ein- und Austritte, Abrechnungsgruppen und Sonderzahlungen ausdrücklich festhalten.
1.3Personalstammdaten erfassen
Neue Beschäftigte und Änderungen strukturiert bereitstellen: beispielsweise Anschrift, Bankverbindung, Arbeitszeit, Vergütung, Krankenkasse und Steuer-ID. Eingaberechte, Pflichtfelder und den für die Datenart eingerichteten Erfassungsweg beachten.
System- und Verfahrenshinweis: DATEV Personal und gegebenenfalls noch DATEV Personaldaten nach dem tatsächlichen Einrichtungs- und Umstellungsstand verwenden; die Anwendungen sind nicht gleichzusetzen.
1.4Monats- und Bewegungsdaten erfassen
Stunden, Zuschläge, Prämien, Einmalzahlungen, Fehlzeiten und Urlaub nach der vereinbarten Erfassungsstruktur bereitstellen. Nur freigegebene Lohnarten und zulässige Felder nutzen; Beschäftigte, Einheit und Abrechnungsmonat eindeutig zuordnen.
System- und Verfahrenshinweis: Nicht jede Datenart ist in jeder Anwendung gleich erfassbar. In DATEV Personal werden die verfügbaren Monatsdatenfelder passend konfiguriert.
1.5eAU-Verfahren und Rückmeldungen berücksichtigen
Zuständigkeit für den vorgesehenen eAU-Abruf festlegen und Rückmeldungen mit den erfassten Fehlzeiten abstimmen, soweit das Verfahren anwendbar ist. Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Vorerkrankungen gesondert prüfen. Ein fehlender Abruf oder eine fehlende Rückmeldung ist zu klären, nicht als automatische Bestätigung zu behandeln.
2. Datenübernahme
Zuständigkeit: SOLL-HABEN.digital · Lohnbearbeitung · 2 Prüfpunkte
2.1Personalstamm- und Änderungsdaten übernehmen
Freigegebene Daten über den vorgesehenen Weg in das eingesetzte Lohnprogramm übernehmen. Personalnummern, fehlende Felder und Übernahmeprotokolle prüfen. Fehler und Hinweise vor der weiteren Verarbeitung klären.
System- und Verfahrenshinweis: DATEV beschreibt den Import aus DATEV Personaldaten für LODAS und Lohn und Gehalt (Dok. 1018408). Für Änderungen über den Bereich Mitarbeiter in DATEV Personal nennt die Produktbeschreibung den DATEV Lohnimportdatenservice. Datenquelle und Produktstand bestimmen den konkreten Weg.
2.2Bewegungsdaten übernehmen
Den für Anwendung und Datenart eingerichteten Importweg nutzen. Vollständigkeit, Zeitraum, Mitarbeiterzuordnung und abgewiesene Datensätze kontrollieren; Ursachen klären und erneute Übernahmen gegen unbeabsichtigte Duplikate absichern.
System- und Verfahrenshinweis: Die PDF nennt als LODAS-Muster: Datenübernahme → ASCII-Daten importieren → Abruf aus dem Rechenzentrum. Das ist kein allgemeingültiger aktueller Standard. DATEV Personal beschreibt für Monatsdaten den DATEV Lohnimportdatenservice. LODAS-Menüpfade werden nicht auf Lohn und Gehalt übertragen.
3. Stammdatenprüfung
Zuständigkeit: SOLL-HABEN.digital · Lohnbearbeitung · 6 Prüfpunkte
3.1Neue Mitarbeiter identifizieren
Neue Datensätze nach der Übernahme identifizieren und vollständig anhand der Schritte 3.2 bis 3.6 prüfen. Zugehörige Arbeitsverträge und sonstige Beschäftigungsunterlagen berücksichtigen und fehlende Nachweise anfordern.
3.2Grunddaten prüfen
Beschäftigungsmerkmale, Personengruppe, Abrechnungsgruppe, Entlohnungsform, Beschäftigungsbetrieb und organisatorische Zuordnung mit den Unterlagen abgleichen.
3.3Tätigkeitsschlüssel prüfen
Den Tätigkeitsschlüssel anhand der ausgeübten Tätigkeit, des Schul- und Berufsabschlusses, einer Arbeitnehmerüberlassung und der Vertragsform prüfen. Voll- oder Teilzeit sowie Befristung berücksichtigen.
3.4Steuer-ID und steuerliche Merkmale prüfen
Steuer-ID und Geburtsdatum auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Eine gegebenenfalls erforderliche vorläufige steuerliche Behandlung fallbezogen beurteilen und spätere Rückmeldungen berücksichtigen. Erforderliche Korrekturen nachvollziehbar bearbeiten.
System- und Verfahrenshinweis: Keine pauschale Vorbelegung mit einer „Dummy-Steuerklasse I“: Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
3.5Sozialversicherung prüfen
Beitragsgruppen, Personengruppe, Übergangsbereich, Umlagen einschließlich U1, U2 und Insolvenzgeldumlage sowie Krankenkasse beziehungsweise Einzugsstelle prüfen. Bei Minijobs gegebenenfalls RV-Befreiungsantrag und zugehörige Dokumentation berücksichtigen.
3.6ELStAM-Verfahren bearbeiten
Anmeldung beziehungsweise Abruf im eingesetzten Programm durchführen. Rückmeldungen prüfen und steuerliche Merkmale gegebenenfalls aktualisieren. Bearbeitungsstand und erforderliche Folgeschritte dokumentieren.
System- und Verfahrenshinweis: Verarbeitung und Bedienfolge richten sich nach dem Abrechnungssystem. Eine universelle manuelle Klickfolge wird nicht vorausgesetzt.
4. Abstimmung der Bewegungsdaten
Zuständigkeit: Lohnbearbeitung · Unternehmen bei Rückfragen · 7 Prüfpunkte
4.1Übernommene Bewegungsdaten anzeigen
Die übernommenen Daten im eingesetzten Programm nach Personalnummer und Abrechnungszeitraum prüfen. Betroffene Beschäftigte systematisch bearbeiten; nicht nur die Gesamtsumme kontrollieren.
4.2Zugehörige Personalakte und Dokumenteneingang öffnen
Die passenden Nachweise in der Personalakte beziehungsweise im vereinbarten Dokumenteneingang auffinden. Personalnummer, Dokumentart und Zeitraum eindeutig zuordnen.
4.3Werte mit Belegen gegenprüfen
Stunden, Zuschläge, Prämien, Fehlzeiten und Einmalzahlungen mit den zugehörigen Nachweisen abstimmen. Abweichungen klären und begründete Korrekturen dokumentieren.
4.4Dokumente zuordnen und kennzeichnen
Beschäftigten, Gültigkeits- beziehungsweise Abrechnungszeitraum und Bearbeitungsbezug nachvollziehbar festhalten. Die tatsächlichen Kennzeichnungs- und Notizmöglichkeiten der Anwendung verwenden; keine überall verfügbare Statusfunktion voraussetzen.
4.5Fehlende Nachweise anfordern
Personalnummer, Sachverhalt sowie gegebenenfalls Lohnart und Wert strukturiert über den vereinbarten geschützten Kanal anfordern. Rückfragen, Frist und Eingang dokumentieren; möglichst gesammelt mit der Probeabrechnung abstimmen.
4.6Vorgelagertes Zeiterfassungssystem berücksichtigen
System, Datenweg, Zuständigkeit, Aufbewahrung und Zugriff in der Verfahrensbeschreibung dokumentieren und auf Aktualität prüfen. Festlegen, wo die Zeitnachweise verfügbar bleiben.
System- und Verfahrenshinweis: Eine gegebenenfalls entbehrliche zusätzliche Ablage in der Personalakte bedeutet nicht, dass Zeitnachweise selbst entfallen. Ohne vorgelagertes System wird dieser besondere Prüfschritt als nicht einschlägig dokumentiert.
4.7Alle Bewegungsdaten abgestimmtKontrollpunkt
Die Abstimmung für alle betroffenen Personalnummern abschließen. Kontrollieren, dass kein übernommener Datensatz ungeprüft geblieben ist und Abweichungen beziehungsweise offene Nachweise nachvollziehbar behandelt sind.
5. Dokumenteneingang
Zuständigkeit: SOLL-HABEN.digital · Lohnbearbeitung · 7 Prüfpunkte
5.1Verbleibende Dokumente prüfen
Den restlichen Dokumenteneingang für diesen Abrechnungslauf bearbeiten. Abrechnungsrelevante Unterlagen von Vorgängen für spätere Monate unterscheiden und Folgeaufgaben festhalten.
5.2Vertragsänderungen einpflegen
Änderungen von Gehalt, Arbeitszeit, Tätigkeit und Befristung unter Beachtung des Gültigkeitszeitpunkts in das eingesetzte Programm übernehmen. Dokumente zuordnen und Auswirkungen auf den Abrechnungszeitraum prüfen.
5.3Betriebliche Altersversorgung bearbeiten
Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanzierte bAV anhand von Durchführungsweg, Versicherer, Vertragsnummer und Beträgen bearbeiten. Zutreffende steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sowie gegebenenfalls Arbeitgeberzuschuss berücksichtigen; Vertrag zuordnen.
5.4Dienstradleasing bearbeiten
Überlassungsvertrag, Entgeltumwandlung, Laufzeit und jeweils zutreffende Bewertung prüfen. Abrechnungswerte erfassen und Dokumente zuordnen.
System- und Verfahrenshinweis: Die in der PDF genannte Viertel-Regelung ist keine pauschal auf jede Konstellation übertragbare Bewertung.
5.5Bescheinigungen bearbeiten
Angeforderte Bescheinigungen erstellen, soweit erforderlich elektronisch übermitteln und dokumentieren: beispielsweise Arbeitsbescheinigung (BEA), Entgeltbescheinigungen (EEL) für Krankengeld oder Mutterschaftsgeld und Verdienstbescheinigungen. Leistungen entsprechend der Vereinbarung erfassen.
5.6Kündigungen und Austritte bearbeiten
Austrittsdatum, gegebenenfalls Abfindung, Urlaubsabgeltung und Restansprüche berücksichtigen. Erforderliche Meldungen, einschließlich DEÜV-Abmeldung, und Austrittsunterlagen prüfen; Kündigung zuordnen.
5.7Pfändungen bearbeiten
Beschluss, Rang, Gläubiger und Beträge erfassen; Unterhaltspflichten und geltende Freigrenzen berücksichtigen. Zuständigkeit und Fristen für erforderliche Erklärungen, insbesondere die Drittschuldnererklärung, klären. Bearbeitung dokumentieren; rechtliche Zweifelsfragen an befugte Beratung verweisen.
6. Probeabrechnung und Freigabe
Zuständigkeit: Lohnbearbeitung · freigabeberechtigte Person im Unternehmen · 5 Prüfpunkte
6.1Probeabrechnung erstellen und prüfen
Probeabrechnung für die vereinbarten Abrechnungsgruppen erstellen. Vormonatsvergleich, Auszahlungsbeträge, SV-Tage, Ein- und Austritte sowie Fehler- und Hinweisprotokolle prüfen.
6.2Probeabrechnung bereitstellen und offene Nachweise anfordern
Die Probeabrechnung über den vereinbarten geschützten Übermittlungsweg bereitstellen. Rückfragen und noch fehlende Nachweise bündeln; eine Frist für Antwort und Freigabe abstimmen.
6.3Freigabe dokumentierenKontrollpunkt
Die schriftliche Freigabe durch die zuständige Person im Unternehmen dokumentieren: Name, Datum und zugehöriger Abrechnungsstand gehören zusammen. Die Finalisierung erfolgt nach der vereinbarten Freigabe dieses Standes.
6.4Nachgereichte Unterlagen zuordnen
Nachgereichte Dokumente dem richtigen Beschäftigten und dem maßgeblichen Zeitraum zuordnen. Abrechnungsbezug, Eingang und Bearbeitung nachvollziehbar festhalten.
6.5Änderungswünsche einarbeiten
Korrekturen fachlich prüfen und einarbeiten. Bei abrechnungsrelevanten Änderungen zurück in die Bearbeitung gehen, die Probeabrechnung aktualisieren und die erforderliche Freigabe des geänderten Standes sicherstellen. Eine frühere Freigabe gilt nicht automatisch für neue Werte.
7. Finalabrechnung und Bereitstellung
Zuständigkeit: SOLL-HABEN.digital · Lohnbearbeitung · 5 Prüfpunkte
7.1Final abrechnen und erforderliche Daten übermitteln
Programmspezifische Verarbeitung und jeweils geltende Melde- und Zahlungsfristen beachten. Beispiele sind Lohnsteuer-Anmeldung, Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen.
System- und Verfahrenshinweis: Diese Fristen hängen nicht alle von einem einzigen finalen Abrechnungstermin ab. LODAS und Lohn und Gehalt unterscheiden sich in der technischen Abrechnungsverarbeitung.
7.2Rückmeldungen und Protokolle prüfen
Übermittlungsstatus und Rückmeldungen des Rechenzentrums beziehungsweise der Annahmestellen kontrollieren. Fehler klären und erforderliche Nachbearbeitung samt erneutem Ergebnis dokumentieren.
7.3Auswertungen bereitstellen
Abrechnungen, Lohnjournal, Zahlungsinformationen und weitere vereinbarte Auswertungen über den eingerichteten Weg bereitstellen und auf Vollständigkeit prüfen. Dazu können Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldung und Buchungsliste gehören.
System- und Verfahrenshinweis: In der DATEV-Umgebung: Auswertungen online Personalwirtschaft nach Einrichtung und Berechtigungen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Programm und Vereinbarung.
7.4Fertigmeldung versenden
Das Unternehmen über Abschluss und Bereitstellung sowie gegebenenfalls relevante Zahlungstermine informieren. Personenbezogene Auswertungen nicht als ungeschützte Anhänge versenden.
7.5Dokumenteneingang und Abschluss kontrollierenKontrollpunkt
Zuordnungen, Bearbeitungsstand, offene Nachforderungen und Folgeaufgaben kontrollieren und dokumentieren. Ein leerer Posteingang allein beweist keine fachliche Vollständigkeit; zurückgestellte Vorgänge müssen nachvollziehbar bleiben.
8. Leistungserfassung und Abschluss
Zuständigkeit: Interner Abschluss der abrechnenden Stelle · 6 Prüfpunkte
Interner Abschluss der abrechnenden Stelle – keine Aufgabenliste des Mandanten.
8.1Abrechnungs- beziehungsweise Leistungswerte ermitteln
Leistungspositionen beziehungsweise Gegenstandswerte, etwa die Anzahl der Abrechnungen, für die interne Leistungserfassung ermitteln.
System- und Verfahrenshinweis: LODAS-Muster aus der PDF: Datenweitergabe → Gegenstandswerte. Dieser Bedienweg ist mit der eingesetzten Version abzugleichen und wird nicht als identische Funktion in Lohn und Gehalt oder ADDISON behauptet.
8.2Werte in den Auftrag übernehmen
Die ermittelten Werte in den internen Auftrag übernehmen und auf Vollständigkeit sowie richtige Zuordnung kontrollieren.
8.3Bearbeitungszeiten erfassen
Bearbeitungszeiten des Abrechnungslaufs entsprechend der internen Organisation dokumentieren und dem Auftrag zuordnen.
8.4Sonderleistungen prüfen
Neueintritte, Austritte, Pfändungen, Bescheinigungen, Einrichtung von bAV oder Dienstradleasing, Nachberechnungen sowie Mehraufwand durch fehlende oder verspätete Daten prüfen. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nur entsprechend der getroffenen Vereinbarung.
8.5Auftrag abschließen
Den Auftrag nach vollständiger Leistungsdokumentation organisatorisch abschließen. Offene Folgeaufgaben bleiben separat nachvollziehbar.
8.6Rechnungsvorbereitung abschließen
Rechnungspositionen im beschriebenen Musterverfahren auf „Rechnung vorschlagen“ setzen.
System- und Verfahrenshinweis: „Rechnung vorschlagen“ ist der Originalstatus der Vorlage für die interne Auftragsbearbeitung, keine allgemeine Funktion jedes Abrechnungssystems und keine Aufgabe des Mandanten.
Unser Qualitätsanspruch an digitale Datenübergaben
Schnittstellen nicht nur einrichten, sondern im gesamten Abrechnungslauf konsequent anwenden.
Vollständig bedeutet: Alle für den vereinbarten Prozess relevanten, technisch unterstützten und freigegebenen Daten werden über die vorgesehenen Datenwege verarbeitet. Es bedeutet weder, dass jede Information automatisch übertragen wird, noch dass alle Anwendungen identische Funktionen haben.
Eindeutige Datenquelle
Wo werden welche Daten verbindlich erfasst? Definierte Erfassungswege und Datenverantwortung verhindern widersprüchliche Parallelstände.
Saubere Zuordnung
Stimmen Mandant, Beschäftigter, Datenart und Abrechnungszeitraum? Personalnummer und Monat werden bei jeder Übergabe kontrolliert.
Abgestimmte Erfassungslogik
Sind Lohnarten, Einheiten und zulässige Werte passend konfiguriert? Erfassungsfelder und Grenzen werden vorab festgelegt.
Kontrollierte Übernahme
Sind Übernahmeprotokolle geprüft und Fehler geklärt? Abgewiesene oder unvollständige Datensätze werden bearbeitet, nicht stillschweigend übergangen.
Nachvollziehbare Korrektur
Wie werden Änderungen, erneute Importe und mögliche Doppelübernahmen behandelt? Korrekturen erhalten einen erkennbaren Bezug zum vorherigen Stand.
Fachlicher Abschluss
Passen übernommene Werte, Nachweise, Probeabrechnung und Freigabestand zusammen? Der finale Stand wird dokumentiert.
Wo eine manuelle Bearbeitung fachlich oder technisch erforderlich bleibt, wird sie ausdrücklich beschrieben und kontrolliert. Unser Ziel ist nicht Automatisierung um jeden Preis, sondern ein belastbarer, nachvollziehbarer Prozess.
„Kompromisslos sauber“ beschreibt unseren Qualitätsanspruch an die Arbeitsweise, keine Garantie vollständiger Fehlerfreiheit.
Sieben Grundsätze für nachvollziehbare Dokumentation
1. Bearbeitungsstart nach bestätigter Datenbereitstellung
Die schriftliche Vollständigkeitsmeldung schafft einen gemeinsamen Ausgangspunkt für den jeweiligen Monat.
2. Nachvollziehbare Nachweise für Bewegungsdaten
Abrechnungsrelevante Werte müssen anhand geeigneter Unterlagen oder dokumentierter Datenquellen nachvollziehbar sein.
3. Zuordnung zu Beschäftigten und Zeiträumen
Dokumente erhalten einen eindeutigen Personal- und Zeitbezug sowie die tatsächlich verfügbare Kennzeichnung.
4. Dokumentierte Nachforderung fehlender Unterlagen
Anforderung, Verantwortliche, Frist und Eingang bleiben nachvollziehbar.
5. Beschriebenes Verfahren für vorgelagerte Zeiterfassung
Datenweg, Aufbewahrung und Zugriff werden festgelegt. Zeitnachweise entfallen nicht durch einen Import.
6. Finalisierung nach vereinbarter Freigabe
Die Freigabe bezieht sich auf einen konkreten Abrechnungsstand; relevante Änderungen erfordern erneute Abstimmung.
7. Abschlusskontrolle und dokumentierte Folgeaufgaben
Offene Vorgänge werden nicht durch bloßes Leeren des Eingangs unsichtbar, sondern gezielt weitergeführt.
Diese Grundsätze unterstützen Nachvollziehbarkeit und Zusammenarbeit. Sie ersetzen weder das passende Berechtigungs- und Aufbewahrungskonzept noch eine erforderliche rechtliche oder steuerliche Einzelfallprüfung.
Ihr System. Ihre Zuständigkeiten. Ein klar beschriebener Prozess.
Jede Prozessbeschreibung wird ausdrücklich für Ihr Kundensystem, Ihre Anwendungen, Ihre Zuständigkeiten und Ihre betrieblichen Anforderungen entworfen.
Was wir individuell festlegen
- Eingesetztes Abrechnungssystem
- Verwendete DATEV-Anwendungen
- Gegebenenfalls ADDISON-Systemumgebung
- Verfügbare und eingerichtete Datenwege
- Personal- und Monatsdatenerfassung
- Lohnarten und Erfassungsfelder
- Ansprechpartner und Stellvertretung
- Datenlieferungsstichtage
- Abrechnungstermine und Gruppen
- Freigabeverantwortung
- Personalaktenstruktur
- Zeiterfassungssystem
- Aufbewahrungs- und Zugriffskonzept
- Ausnahmen und Ersatzverfahren
- Betriebliche Besonderheiten
So entsteht Ihre Prozessbeschreibung
- 01Systemlandschaft aufnehmen
- 02Daten- und Dokumentenwege analysieren
- 03Zuständigkeiten und Schnittstellen festlegen
- 04Übernahme und Kontrollschritte abstimmen
- 05Individuelle Prozessbeschreibung entwerfen
- 06Ablauf bei Änderungen überprüfen und bedarfsgerecht anpassen
Das Unternehmen verantwortet die vereinbarte Bereitstellung und benennt eine freigabeberechtigte Person. SOLL-HABEN.digital übernimmt die vereinbarte Lohnbearbeitung und die fachlichen Kontrollen. Für Rückfragen, Zugriffsverwaltung und Vertretung werden Ansprechpartner benannt.
Umfang, Einführung und spätere Anpassungen werden vereinbart. Eine unbegrenzte kostenlose Prozesspflege ist damit nicht zugesagt. Die öffentliche Darstellung enthält keine Mandantendaten und bietet keinen Upload von Personalunterlagen.
Den Ablauf mit DATEV ProCheck strukturiert dokumentieren
Fachbereich: Vorlageninformationen und Umsetzung öffnen
LODAS-basierte Prozessvorlage; Anpassung an das tatsächliche Mandanten- und Abrechnungssystem erforderlich. Es handelt sich um einen individuellen Prozessvorschlag, nicht um eine offizielle DATEV-Herstellervorlage.
- Vorlagenname
- Lfd. Lohnbuchhaltung – digitaler Abrechnungslauf
- Kurzbezeichnung der Originalvorlage
- Lohn digital DUO/Lodas
- Struktur
- 8 Kapitel, 43 Prüfpunkte, 4 Favoriten
- Originalstand
- Version 1.0, Oktober 2026
Hinweise zum Mandanten
Dokumentiert werden das eingesetzte System, der vereinbarte Erfassungsweg für Stamm- und Monatsdaten, die Zuständigkeit für eAU sowie die Ablage und Auswertungsbereitstellung. Hinzu kommen Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Datenlieferungsstichtag, Abrechnungsgruppen, vorgelagertes Zeiterfassungssystem, Ablage und Stand der Verfahrensbeschreibung sowie Besonderheiten wie Tarif, bAV, Dienstradleasing, Pfändungen oder Kurzarbeit. Die eAU-Aufgabe liegt nicht pauschal in jedem Mandat beim Unternehmen.
Zusammenfassung der Checklisteninformationen
Datenbereitstellung bestätigen → Daten übernehmen → Stammdaten prüfen → Bewegungsdaten mit Nachweisen abstimmen → Dokumenteneingang bearbeiten → Probeabrechnung erstellen → Freigabe dokumentieren → final abrechnen → Auswertungen bereitstellen → Leistungen erfassen.
Nachweise für Bewegungsdaten sind abrechnungs- und gegebenenfalls prüfungsrelevant. Sie werden Beschäftigten und Zeiträumen zugeordnet und im Rahmen der vorhandenen Anwendungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Fehlende Unterlagen werden schriftlich angefordert; die Nachforderung wird dokumentiert. Für Zeitnachweise aus vorgelagerten Systemen gilt das beschriebene Aufbewahrungs- und Zugriffsverfahren, nicht ein genereller Wegfall der Nachweise.
Acht Schritte zur Umsetzung in ProCheck
- Neue Vorlage „Lfd. Lohnbuchhaltung – digitaler Abrechnungslauf“ anlegen.
- Mandantenhinweise und Checklisteninformationen in die vorgesehenen Felder übernehmen und die tatsächlichen Anwendungen sowie Verantwortlichen eintragen.
- Acht Kapitel als Gliederung ohne Abhakfunktion und die 43 zugehörigen Prüfpunkte in ProCheck strukturieren.
- Die fachlich präzisierten Detailinformationen den jeweiligen Prüfpunkten zuordnen.
- Die vier Kontrollpunkte 1.1, 4.7, 6.3 und 7.5 als Favoriten markieren.
- Bei Mandanten ohne vorgelagertes Zeiterfassungssystem den besonderen Prüfschritt 4.6 entsprechend als nicht einschlägig kennzeichnen; Nachweispflichten bleiben davon unberührt.
- Die Vorlage passenden Mandaten zuweisen und individuell anpassen. Mandantenspezifische Angaben in den Hinweisen dokumentieren.
- Menüpfade und Funktionen mit der tatsächlich eingesetzten Version abgleichen, insbesondere bei Lohn und Gehalt und bei Änderungen der DATEV-Cloud-Anwendungen.
ProCheck unterstützt hier die organisatorische Dokumentation. Diese Website ist keine operative Checkliste und überträgt keine Daten an DATEV.
Fragen zu Systemen und Zusammenarbeit
Welches Buchhaltungs- und Lohnprogramm nutzt SOLL-HABEN.digital primär?
Unser primäres System ist ADDISON von Wolters Kluwer. Die eingesetzten Portal- und Zusatzanwendungen stimmen wir auf den jeweiligen Prozess ab.
Betreut SOLL-HABEN.digital auch bestehende DATEV-Mandate?
Ja. Wir betreuen tatsächlich bestehende DATEV-Systemlandschaften mit DATEV Rechnungswesen sowie DATEV LODAS oder DATEV Lohn und Gehalt, DATEV Unternehmen online und den eingerichteten personalwirtschaftlichen Anwendungen. Finanzbuchhaltung und Lohnprozess werden dabei unterschieden.
Arbeiten Sie mit DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt?
Ja, als alternative Abrechnungssysteme. Ein Mandat wird im vereinbarten Programm abgerechnet, nicht parallel in beiden. LODAS nutzt die Abrechnung im Rechenzentrum; Lohn und Gehalt rechnet vor Ort. Bedienwege und Protokolle unterscheiden sich.
Welche Rolle spielt DATEV Unternehmen online?
Es bildet die Umgebung für die digitale Zusammenarbeit und ist eine Nutzungsvoraussetzung auf Mandantenseite für DATEV Personal. Der konkrete Funktionsumfang folgt aus den eingerichteten Anwendungen und Berechtigungen.
Wie unterscheiden sich Personaldaten, Monatsdaten und Personalakte?
DATEV Personaldaten ist die bisherige Anwendung unter anderem für Neueintritte und eAU, deren Nutzung laut DATEV am 31.12.2026 endet. Nachfolgefunktionen werden schrittweise in DATEV Personal eingeführt. Monatsdaten sind variable Abrechnungswerte. Die Personalakte enthält zugeordnete Unterlagen; sie ersetzt keine Datenerfassung.
Werden Dokumente automatisch zu Abrechnungsdaten?
Nein. Ein hochgeladener Vertrag oder Stundennachweis ist zunächst ein Dokument. Erfassung, zulässiger Import und fachliche Prüfung der zugehörigen Werte sind eigenständige Schritte.
Wie stellen Sie eine kontrollierte Datenübernahme sicher?
Durch festgelegte Datenquellen, passende Lohnarten, eindeutige Mitarbeiter- und Monatszuordnung, Prüfung der Übernahmeprotokolle, Abgleich mit Nachweisen und einen dokumentierten Freigabestand. Das ist ein kontrolliertes Verfahren, keine Zusage absoluter Fehlerfreiheit.
Was passiert mit abgewiesenen oder unvollständigen Datensätzen?
Die Ursache wird geklärt, fehlende Angaben werden angefordert und die Korrektur dokumentiert. Vor erneutem Import wird geprüft, welche Daten bereits übernommen wurden, damit keine unbeabsichtigten Doppelübernahmen entstehen.
Können vorhandene Zeit- oder Personalverwaltungssysteme berücksichtigt werden?
Ja, nach Prüfung des konkreten Produkts, der Datenarten und des verfügbaren Übernahmewegs. Aufbewahrung und Zugriff auf die Nachweise werden beschrieben. Eine universelle Schnittstelle zu jedem System wird nicht vorausgesetzt.
Wird der Prozess individuell für unser Kundensystem entworfen?
Ja. Anwendungen, Zuständigkeiten, Datenwege, Stichtage, Freigaben und betriebliche Besonderheiten werden ausdrücklich für Ihr System beschrieben. Umfang und spätere Anpassungen werden vereinbart.
Müssen wir zu ADDISON wechseln?
Nein. Wir betreuen auch bestehende DATEV-Umgebungen. Maßgeblich ist die gemeinsam vereinbarte Systemlandschaft; eine automatische Verbindung zwischen ADDISON und DATEV wird nicht unterstellt.
Was passiert bei Änderungen nach einer Freigabe?
Abrechnungsrelevante Änderungen gehen zurück in die Bearbeitung. Der geänderte Stand wird erneut geprüft, abgestimmt und erforderlichenfalls neu freigegeben; die bisherige Freigabe wird nicht unbesehen weiterverwendet.
Digitale Schnittstellen konsequent nutzen – Lohnprozesse sauber gestalten
Ob ADDISON, DATEV LODAS oder DATEV Lohn und Gehalt: Wir stimmen Datenbereitstellung, Dokumente, Übernahmewege und Freigaben auf Ihre tatsächliche Systemlandschaft ab. Daraus entsteht eine individuelle Prozessbeschreibung mit klaren Zuständigkeiten und nachvollziehbaren Kontrollen.