Branchenlösungen

Lohnabrechnung & Finanzbuchhaltung
für Ihre Branche.

Jede Branche hat eigene Anforderungen an Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung. SOLL-HABEN.digital kennt die branchenspezifischen Besonderheiten – von Bau über Gastronomie bis Industrie – und liefert präzise, fehlerfreie Lösungen. Persönlich betreut, deutschlandweit.

Lohnabrechnung & Finanzbuchhaltung für Ihre Branche: Jede Branche hat eigene Anforderungen an Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung und Finanzbuchhaltung. SOLL-HABEN.digital aus Backnang kennt die branchenspezifischen Besonderheiten – von der Baulohnabrechnung mit SOKA-BAU über die Gastronomie mit SFN-Zuschlägen bis hin zu Sofortmeldepflichten in Handwerk, Transport, Sicherheit und Forstwirtschaft. Wir bieten präzise, fehlerfreie Lösungen für Ihre Branche – persönlich betreut, DATEV & Addison, digital und regional in Baden-Württemberg verankert.

Sofortmeldepflicht – Wichtiger Hinweis für bestimmte Branchen

In bestimmten Branchen schreibt der Gesetzgeber (§ 28a Abs. 4 SGB IV) vor, dass Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung – spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit – bei der Deutschen Rentenversicherung sofort gemeldet werden müssen. Dies gilt unabhängig von der regulären Lohnabrechnung. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern führen.

SOLL-HABEN.digital stellt sicher, dass die Sofortmeldung für alle betroffenen Mitarbeitenden fristgerecht, korrekt und lückenlos erstattet wird – als fester Bestandteil des Onboarding-Prozesses.

Gaststätten- & BeherbergungsgewerbeBaugewerbe (inkl. Ausbau / GaLaBau)Personenbeförderung, Spedition, Transport & LogistikSchaustellergewerbeForstwirtschaftGebäudereinigungsgewerbeAuf- und Abbau von Messen & AusstellungenFleischwirtschaftWach- & SicherheitsgewerbeFriseur- & KosmetikgewerbePlattformbasierte Lieferdienste

Ihre Branche ist dabei

Egal ob Bau, Gastronomie, Handwerk oder Industrie – SOLL-HABEN.digital kennt die Anforderungen Ihrer Branche. Sprechen Sie uns an.

* SOLL-HABEN.digital GmbH erbringt im Bereich Finanzbuchhaltung und Buchhaltung ausschließlich Leistungen nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Eine steuerrechtliche Beratung oder Vertretung gegenüber Behörden ist den zugelassenen Steuerberatern vorbehalten.

5.0

basierend auf 15 Google-Bewertungen

Heiko Geiger

Heiko Geiger

Apr. 2026

Wir arbeiten seit fast 10 Jahren mit Soll-Haben.digital zusammen. Herr Hupfauf steht immer mit einem qualifizierten Rat zur Seite. Top Service und top…

Dardan Jashari

Dardan Jashari

Feb. 2026

Sehr freundlicher Service, schnelle Terminvergabe und eine wirklich professionelle Arbeit. Man fühlt sich von Anfang an gut aufgehoben und merkt sofor…

Matthias Albanito

Matthias Albanito

Nov. 2022

Durch die digitale Verarbeitung wird sehr viel Papierkram und Schriftverkehr erspart! Es wird immer alles präzise und detailliert erledigt. Sollhaben …

1 / 3

Wir nutzen Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, unsere Dienste zu verbessern und zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.