Einleitung
Ende Juni 2026 haben sich die Spitzen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD – darunter Friedrich Merz, Markus Söder, Bärbel Bas und Lars Klingbeil – im Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Reformpaket der Koalition aus CDU/CSU und SPD verständigt. Am folgenden Morgen wurden die Ergebnisse in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen eine Einkommensteuerreform, Anpassungen am Arbeitsmarkt sowie neue Regeln zur Krankschreibung.
Für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Lohnbüros ist an dieser Stelle ein wichtiger Hinweis vorab entscheidend: Es handelt sich um eine politische Einigung mit Eckpunkten, nicht um ein bereits verabschiedetes Gesetz. Die Vorhaben müssen in den kommenden Monaten noch in konkrete Gesetzentwürfe überführt, parlamentarisch beraten und verkündet werden. Dennoch lohnt sich ein früher Blick auf die geplanten Inhalte, da einige Punkte bereits jetzt Vorbereitungen in der Personalpraxis sinnvoll machen.
Der folgende Beitrag ordnet die wesentlichen Ergebnisse des Koalitionsausschusses ein und zeigt, welche Auswirkungen auf Lohnabrechnung und Personalarbeit zu erwarten sind.
Einkommensteuerreform und Entlastungen
Ein zentraler Baustein des Reformpakets der Koalition aus CDU/CSU und SPD ist die geplante Einkommensteuerreform 2027. Folgende Eckpunkte wurden angekündigt:
- Anhebung des Grundfreibetrags: Der steuerfreie Grundbetrag des Einkommens soll weiter angehoben werden, um insbesondere untere und mittlere Einkommen zu entlasten.
- Erhöhung des Kinderfreibetrags: Parallel zur Grundfreibetragserhöhung ist eine Anpassung des Kinderfreibetrags vorgesehen, um Familien steuerlich zu entlasten.
- Anpassungen beim Spitzensteuersatz und bei der sogenannten Reichensteuer: Die Schwellenwerte, ab denen der Spitzensteuersatz bzw. die Reichensteuer greifen, sollen neu gestuft werden – mit dem Ziel, die sogenannte kalte Progression abzumildern.
- Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags: Der Pauschbetrag, den Arbeitnehmer ohne Einzelnachweis von Werbungskosten steuerlich geltend machen können, soll steigen.
- Erhöhung des Kindergelds: Begleitend zur steuerlichen Entlastung ist eine Kindergelderhöhung im Gespräch.
Einordnung für Lohnabrechnung und Steuerklassensystem
Für die betriebliche Praxis sind diese Punkte vor allem deshalb relevant, weil sie unmittelbar in die Lohnsteuerberechnung einfließen. Ein höherer Grundfreibetrag und ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag wirken sich direkt auf die monatliche Lohnsteuertabelle aus – mit der Folge, dass sich bei gleichbleibendem Bruttoentgelt das Nettoentgelt der Beschäftigten erhöhen dürfte. Für Lohnbüros und Arbeitgeber bedeutet dies: Sobald die konkreten gesetzlichen Werte feststehen, müssen die Lohnabrechnungsprogramme rechtzeitig auf die neuen Parameter umgestellt werden. Am Steuerklassensystem selbst ändert sich nach aktuellem Stand nichts – die Reform wirkt über die Tarifparameter, nicht über die Systematik der Steuerklassen.
Gegenfinanzierung und weitere Steueraspekte
Entlastungen bei der Einkommensteuer müssen finanziell gegenfinanziert werden. Im Rahmen des Reformpakets der Koalition aus CDU/CSU und SPD wird hierzu unter anderem eine Erhöhung der pauschalen Besteuerung bei Minijobs diskutiert. Die derzeit geltende einheitliche Pauschsteuer von 2 % nach § 40a EStG könnte demnach angehoben werden.
Diese Überlegung ist Teil der größeren Haushalts- und Finanzplanung der Bundesregierung, in der verschiedene Entlastungs- und Belastungseffekte gegeneinander abgewogen werden. Für Arbeitgeber mit einem hohen Anteil an geringfügig Beschäftigten – etwa in Handel, Gastronomie oder Dienstleistung – kann eine höhere Minijob-Pauschsteuer die Lohnkosten spürbar verändern.
Praxishinweis: Arbeitgeber, die verstärkt auf Minijobs als Entgeltmodell setzen, sollten frühzeitig prüfen, ob sich alternative Beschäftigungsformen – etwa Teilzeitmodelle im Übergangsbereich (Midijob) – wirtschaftlich sinnvoller darstellen, sobald die konkreten Steuersätze feststehen. Auch bestehende Entgeltmodelle mit Minijob-Anteilen sollten auf ihre künftige Kostenwirkung hin überprüft werden.
Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
Neben den steuerlichen Themen enthält das Reformpaket der Koalition aus CDU/CSU und SPD auch arbeitsmarkt- und arbeitsrechtliche Vorhaben:
- Flexibilisierung des Arbeitsmarkts: Im Gespräch sind Erleichterungen bei Befristungen von Arbeitsverhältnissen sowie Anpassungen bei den Regelungen zu Abfindungen, um Einstellungs- und Trennungsprozesse für Unternehmen planbarer zu gestalten.
- Ausweitung von Sonntagsöffnungen: Für bestimmte Branchen – etwa Bäckereien und Bibliotheken – sollen die Möglichkeiten für eine Öffnung an Sonntagen erweitert werden.
Praxisrelevanz für Dienstplanung und Zeiterfassung
Werden Sonntagsöffnungen für weitere Branchen zulässig, hat dies unmittelbare Folgen für die Dienstplangestaltung, die Berechnung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen sowie für die Arbeitszeitdokumentation. Betriebe, die von den neuen Regelungen profitieren könnten, sollten frühzeitig prüfen, wie sich zusätzliche Sonntagsarbeit auf Zuschlagsregelungen im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auswirkt und ob die Zeiterfassungssysteme entsprechend abgebildet sind. Auch mögliche Erleichterungen bei Befristungen sollten personalseitig beobachtet werden, um Musterverträge rechtzeitig anzupassen, sobald der Gesetzgeber tätig wird.
Krankschreibung und Fehlzeiten
Ein Thema mit hoher praktischer Relevanz für nahezu jeden Betrieb betrifft die Regeln zur Krankschreibung. Die Koalition plant eine Verschärfung der bestehenden Nachweispflichten: Bislang können Arbeitgeber den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in vielen Fällen erst ab dem vierten Krankheitstag verlangen, sofern arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Künftig soll voraussichtlich eine Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten.
Bedeutung für HR-Prozesse
Eine solche Verschärfung würde unmittelbare Anpassungen in mehreren Bereichen erfordern:
- Zeitwirtschaftssysteme müssten so konfiguriert werden, dass Fehlzeiten ab dem ersten Tag korrekt erfasst und mit dem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit abgeglichen werden können.
- Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen, die bislang eine Nachweispflicht erst ab dem dritten oder vierten Tag vorsehen, sollten auf Aktualisierungsbedarf geprüft werden, sobald die gesetzliche Regelung feststeht.
- Informationsmaterial für Mitarbeitende – etwa Merkblätter oder Intranet-Hinweise zum Krankmeldeverfahren – sollte rechtzeitig angepasst werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Arbeitgeber sind gut beraten, bereits jetzt eine interne Liste der betroffenen Dokumente zu erstellen, auch wenn eine Umstellung erst nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung erfolgen darf.
Ausblick auf Rente, Gesundheit und Pflege
Das vorgestellte Reformpaket der Koalition aus CDU/CSU und SPD ist Teil einer noch größeren politischen Agenda. Weitere Reformvorhaben zu Rente, Gesundheitsfinanzierung und Pflegeversicherung wurden angekündigt, jedoch bislang nur in groben Zügen skizziert. Konkrete Eckpunkte zu diesen Themenfeldern sollen in den kommenden Monaten folgen und werden – ebenso wie die bereits vorgestellten Maßnahmen – eigene Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Arbeitgeber und Lohnbüros sollten diese Entwicklungen im Blick behalten, da insbesondere Änderungen bei der Sozialversicherungsfinanzierung mittelfristig auf die Lohnnebenkosten wirken können.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Lohnbüros
Auch wenn viele Details des Reformpakets der Koalition aus CDU/CSU und SPD noch offen sind, empfiehlt sich bereits jetzt eine strukturierte Vorbereitung:
Beobachten und vorbereiten:
- Aktuellen Gesetzgebungsstand zur Einkommensteuerreform, zur Minijob-Pauschsteuer und zu den Krankschreibungsregeln regelmäßig verfolgen.
- Prüfen, welche Lohnprogramme und Zeiterfassungssysteme bei einer Gesetzesänderung angepasst werden müssen.
- Bestehende Musterarbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Merkblätter zur Krankmeldung identifizieren, die im Fall einer Gesetzesänderung überarbeitet werden müssten.
Kommunikation mit Mitarbeitenden:
- Informationen zu bevorstehenden Änderungen zeitnah, aber sachlich zurückhaltend über Info-Mails, Intranet oder FAQ-Seiten bereitstellen.
- Mitarbeitende explizit darauf hinweisen, dass es sich derzeit um politische Pläne und noch nicht um geltendes Recht handelt.
Rechtssicherheit abwarten:
- Entgeltberechnungen, Steuerklassen- oder Pauschsteuerlogiken erst dann tatsächlich umstellen, wenn die entsprechenden Gesetze final beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.
- Vorschnelle Anpassungen auf Basis von Ankündigungen vermeiden, da sich Details im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können.
Fazit
Das Reformpaket der Koalition aus CDU/CSU und SPD bündelt weitreichende Vorhaben zur Einkommensteuerreform, zu Minijobs, zum Arbeitsrecht und zur Krankschreibung. Für Arbeitgeber und Lohnbüros gilt: Die Ankündigungen sind ein wichtiges Signal für die kommende Gesetzgebung, aber noch keine verbindliche Rechtsgrundlage. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung eng gemeinsam mit ihrem Lohnbüro beziehungsweise Steuerberater verfolgen, um rechtzeitig und rechtssicher auf die tatsächlich verabschiedeten Gesetzesänderungen reagieren zu können.