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Basics

Betriebsnummer: Voraussetzung für die Lohnabrechnung

Zuletzt fachlich geprüft am 24.07.2026

Die Betriebsnummer ist als achtstellige Kennziffer das zentrale Pflichtmerkmal für die korrekte Durchführung der Lohnabrechnung und das Sozialversicherungsmeldewesen in Deutschland.

Kurz beantwortet

Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Kennziffer der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitgeber im Sozialversicherungssystem eindeutig identifiziert. Sie ist gemäß § 18i SGB IV für jeden Arbeitgeber zwingend erforderlich, sobald der erste sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt wird. Ohne diese Nummer können keine DEÜV-Meldungen oder Beitragsnachweise elektronisch übermittelt werden.

Was ist eine Betriebsnummer? Alles zur achtstelligen Kennziffer im Sozialversicherungssystem – Pflicht, Verwendung und Beantragung über die Bundesagentur für Arbeit.

Zuletzt aktualisiert: 28. Juni 2026 Fachlich geprüft durch Payroll-Experten

In Kürze

Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Kennziffer, die jedem Arbeitgeber in Deutschland vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zugeteilt wird. Sie ist zwingend erforderlich, sobald der erste sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt wird.

Definition

Die Betriebsnummer (BNR) ist eine achtstellige Kennziffer, die Betriebe und Arbeitgeber im deutschen Sozialversicherungssystem eindeutig identifiziert. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugeteilt und ist bundesweit einmalig für jeden Beschäftigungsbetrieb.

Rechtsgrundlage ist § 18i SGB IV i. V. m. der DEÜV (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung).

Einordnung in der Entgeltabrechnung

Die Betriebsnummer ist ein zentrales Pflichtmerkmal in der Entgeltabrechnung. Sie muss in folgenden Meldungen und Nachweisen zwingend angegeben werden:

  • Sozialversicherungsmeldungen (An-, Ab- und Jahresmeldungen nach DEÜV)
  • Beitragsnachweise an die Einzugsstellen (Krankenkassen)
  • Unfallversicherungsmeldungen an die Berufsgenossenschaft
  • Meldungen zur Künstlersozialkasse (sofern abgabepflichtig)

Ohne gültige Betriebsnummer können keine elektronischen Meldungen abgegeben werden – die Entgeltabrechnung ist damit faktisch nicht möglich.

Steuerliche Behandlung

Die Betriebsnummer ist ein sozialversicherungsrechtliches Instrument und hat keine unmittelbare steuerliche Funktion. Sie ist nicht identisch mit der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Für steuerliche Meldungen (z. B. Lohnsteuer-Anmeldung) wird die Steuernummer des Arbeitgebers verwendet. Beide Nummern existieren parallel und unabhängig voneinander.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Die Betriebsnummer ist das Kernelement der Sozialversicherungskommunikation:

VerwendungsfallPflichtangabe
SV-Anmeldung (Meldegrund 10)Ja
SV-Abmeldung (Meldegrund 30/33)Ja
Jahresmeldung (Meldegrund 50)Ja
Beitragsnachweis an KrankenkasseJa
Unfallversicherungsmeldung (UV-Jahresmeldung)Ja
Minijob-Meldungen (Minijob-Zentrale)Ja
Meldungen für AuszubildendeJa

Jede einzelne Betriebsstätte kann eine eigene Betriebsnummer erhalten – relevant bei Unternehmen mit mehreren Standorten.

Umlagen, Meldungen & Besonderheiten

Die Betriebsnummer ist auch bei den Umlage-Meldungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) anzugeben:

  • U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit)
  • U2 (Mutterschaftsaufwendungen)
  • Insolvenzgeldumlage

Darüber hinaus benötigt die Minijob-Zentrale (Knappschaft) die Betriebsnummer für alle geringfügig Beschäftigten. Für Auszubildende gelten dieselben Meldepflichten wie für reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.

Arbeitgeberpflichten

Pflicht zur Beantragung: Die Betriebsnummer muss vor Aufnahme der ersten Beschäftigung beantragt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist zwar möglich, führt jedoch zu Problemen bei der fristgerechten Erfüllung der Meldepflichten.

Elektronische Beantragung: Die Beantragung erfolgt ausschließlich über den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit:

→ www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service

Erforderliche Angaben bei der Beantragung:

  • Name und Anschrift des Betriebs
  • Wirtschaftszweig (WZ-Schlüssel)
  • Name des Ansprechpartners
  • Anzahl der geplanten Beschäftigten

Aktualisierungspflicht: Bei wesentlichen Änderungen (z. B. Betriebsverlegung, Änderung des Wirtschaftszweigs) ist der Betriebsnummern-Service zu informieren.

Typische Fehler in der Praxis

FehlerFolgeLösung
Beantragung erst nach erster LohnabrechnungFristversäumnis bei SV-MeldungSofort nachbeantragen, Meldung nachholen
Verwendung einer falschen/alten BNRZurückweisung der Meldung durch DatenannahmestelleKorrekte BNR beim BA-Service erfragen
Eine BNR für mehrere BetriebsstättenFehlhafte Zuordnung der BeschäftigtenJe Betriebsstätte eigene BNR beantragen
BNR bei Unternehmensübernahme nicht aktualisiertMeldungen laufen auf Vorgänger-BNRNeue BNR beantragen oder Übertragung klären
BNR im Lohnprogramm falsch hinterlegtAlle Meldungen fehlerhaftEinstellung im Abrechnungssystem prüfen

Abgrenzung zu ähnlichen Beschäftigungsformen

MerkmalBetriebsnummerSteuernummerUSt-IdNr.
Vergabe durchBundesagentur für ArbeitFinanzamtBundeszentralamt für Steuern
ZweckSV-MeldewesenLohnsteuer, Körperschaft-/EinkommensteuerUmsatzsteuer (grenzüberschreitend)
Stellen810–13 (je Bundesland)11 (DE + 9 Ziffern)
Pflicht ab1. sozialversicherungspflichtigem MitarbeiterGewerbeanmeldung / SelbstständigkeitUnternehmerische Tätigkeit
Änderung beiBetriebsverlegung, BranchenwechselZuständigkeitswechsel FinanzamtSelten

Praxisbeispiele

Konkrete Berechnungsbeispiele aus der Lohnabrechnung – Stand 2026

Beispiel 1

Beispiel 1: Gründer beschäftigt erste Mitarbeiterin

Situation: Frau Wagner gründet im März 2026 ein Marketingbüro und stellt ihre erste Mitarbeiterin (sozialversicherungspflichtig, 2.800 EUR/Monat) zum 01.04.2026 ein.

SchrittMaßnahmeFrist
1Betriebsnummer online beantragen (BA-Betriebsnummern-Service)vor dem 01.04.2026
2BNR im Lohnprogramm hinterlegenvor erster Abrechnung
3SV-Anmeldung der Mitarbeiterin (Meldegrund 10)bis spätestens 06.05.2026
4Beitragsnachweis April an Krankenkassebis 26.04.2026
5Gesamtsozialversicherungsbeitrag überweisenbis 26.04.2026

Beispiel 2

Beispiel 2: Unternehmen mit zwei Betriebsstätten

Situation: Die Bäckerei Braun GmbH betreibt eine Hauptfiliale in München und eröffnet eine zweite Filiale in Augsburg.

BetriebsstätteBetriebsnummerBeschäftigteMeldepflicht
München (Hauptsitz)12345678 (vorhanden)8 MitarbeiterLaufende Meldungen
Augsburg (neu)Neu zu beantragen3 MitarbeiterEigene Anmeldungen erforderlich

Wichtig: Beide Filialen melden ihre Beschäftigten getrennt unter der jeweiligen Betriebsnummer. Eine Zusammenführung unter einer BNR wäre melderechtlich fehlerhaft.

Verwandte Beschäftigungsarten

Häufige Fragen

Wann muss ich eine Betriebsnummer beantragen?

Sie müssen die Betriebsnummer beantragen, sobald Sie den ersten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter einstellen. Die Beantragung sollte zwingend vor der ersten Lohnabrechnung erfolgen, um eine fristgerechte Abgabe der DEÜV-Meldungen zu gewährleisten.

Wo beantrage ich die Betriebsnummer?

Die Beantragung erfolgt ausschließlich elektronisch über den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Auf deren Webseite finden Arbeitgeber ein Online-Formular, über das alle notwendigen Betriebsdaten übermittelt werden können.

Benötige ich für mehrere Standorte jeweils eine eigene Betriebsnummer?

Ja, jede Betriebsstätte, die eigenständige Personalentscheidungen trifft oder separat abgerechnet wird, benötigt eine eigene Betriebsnummer. Dies stellt sicher, dass die Sozialversicherungsmeldungen korrekt dem jeweiligen Standort zugeordnet werden können.

Ist die Betriebsnummer mit der Steuernummer identisch?

Nein, es handelt sich um zwei verschiedene Nummern. Die Betriebsnummer dient ausschließlich dem sozialversicherungsrechtlichen Meldeverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit, während die Steuernummer für steuerliche Zwecke wie die Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt benötigt wird.

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