Digitale Finanzbuchhaltung, die fachlich überzeugt und transparent bleibt.
Von der täglichen bis zur monatlichen Bearbeitung: Wir verbinden digitale Prozesse mit fachlicher Erfahrung, strukturierter Buchführung und Auswertungen, die Sie bis zur einzelnen Buchung nachvollziehen können.
Unabhängig davon, ob Sie sich für das Standard- oder Komfortpaket entscheiden: Sie erhalten eine fachlich fundierte, digital nachvollziehbare und strukturiert aufgebaute Finanzbuchhaltung. Wir nutzen Automatisierung dort, wo sie sinnvoll ist – die fachliche Einordnung, Prüfung und Qualitätssicherung bleiben jedoch ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit.
Erfahrene Mitarbeitende
Langjährige Erfahrung in der laufenden Finanzbuchhaltung und in digitalen Buchhaltungsprozessen.
Saubere Kontierungsstruktur
Aufwendungen und Erträge werden sachgerecht, nachvollziehbar und strukturiert abgebildet.
Digitale Transparenz
Auswertungen werden digital bereitgestellt und sind – soweit technisch verfügbar – bis zur einzelnen Buchung und zum digitalen Beleg nachvollziehbar.
Individueller Rhythmus
Bearbeitung und Reporting erfolgen je nach Umfang und Anforderungsprofil täglich, wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich.
In beiden Paketen enthalten
Diese Leistungen bilden die Grundlage jeder Zusammenarbeit – unabhängig vom gewählten Paket.
Einrichtung und Optimierung des digitalen Workflows
Vor Beginn der laufenden Zusammenarbeit stimmen wir Übergabewege, Zuständigkeiten, Fristen und Prozesse ab und optimieren die digitale Beleg- und Datenbereitstellung gemeinsam.
Digitale Beleg- und Datenbereitstellung
Der Mandant stellt alle buchhaltungsrelevanten Belege und Informationen vollständig, lesbar und zeitnah digital nach dem vereinbarten Workflow bereit.
E-Rechnungsprüfung
Eingehende E-Rechnungen werden im laufenden digitalen Buchhaltungsprozess auf technische und formale Verarbeitbarkeit geprüft und verarbeitet.
Peppol-Integration
Die Integration der vorgesehenen E-Rechnungsprozesse in das Peppol-Netzwerk ist Bestandteil der digitalen Zusammenarbeit.
Fachliche Kontierung
Kontierungsvorschläge und automatisierte Daten werden fachlich geprüft, eingeordnet und bei Bedarf angepasst. Die Kontierung von Aufwands- und Ertragskonten erfolgt durch uns.
Anlagevermögen
Anschaffungen und aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter werden sachgerecht erfasst und vom laufenden Aufwand abgegrenzt. Das Anlagevermögen wird strukturiert geführt.
Bilanzierende Unternehmen
Erforderliche Abgrenzungen und Rückstellungen werden – soweit die erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen – laufend berücksichtigt. Dies dient einer möglichst periodengerechten Darstellung des laufenden Unternehmenserfolgs.
Personengesellschaften
Kapitalkonten werden strukturiert und nachvollziehbar geführt. Einlagen, Entnahmen und gesellschaftsbezogene Vorgänge werden sachgerecht abgebildet.
Digitale Auswertungen
Die vereinbarten Auswertungen werden digital im vereinbarten Bearbeitungsrhythmus bereitgestellt.
Digitale Rückfragen
Bei fehlenden, unklaren oder nicht eindeutig zuordenbaren Vorgängen erfolgen digitale und möglichst konkrete Rückfragen. Bei gepflegten Kreditorenstammdaten wird die Kontaktaufnahme innerhalb der Software unterstützt.
Die fachliche Qualität der laufenden Buchhaltung ist bei uns kein Upgrade, sondern unser Standard.
Sie entscheiden, wer die operative Vorbereitung übernimmt.
Die Unterschiede zwischen Standard und Komfort liegen nicht in der fachlichen Qualität der Buchhaltung, sondern im Umfang der operativen Vorarbeiten rund um Belege, Bankumsätze und Stammdaten.
Standard
Für Mandanten mit eigener digitaler Vorbereitung und klaren internen Zuständigkeiten.
Alle allgemeinen Grundleistungen und Qualitätsstandards sind enthalten.
Der Mandant stellt Belege und Informationen vollständig, lesbar und zeitnah digital bereit.
Bei EÜR-Rechnern ordnet der Mandant die digitalen Belege den jeweiligen Bankumsätzen zu.
Der Mandant kennzeichnet bzw. erläutert private, gemischte, nicht betriebliche und sonstige unklare Zahlungsvorgänge.
Bei bilanzierenden Unternehmen prüft der Mandant die softwareseitig ausgelesenen Rechnungsdaten und ergänzt fehlende Angaben.
Der Mandant ordnet Rechnungen einer vorhandenen Debitoren- oder Kreditorennummer zu bzw. legt erforderliche Stammdaten an.
Vor jeder Neuanlage prüft der Mandant, ob Kunden oder Lieferanten bereits im System vorhanden sind.
Doppelanlagen, Mehrfachnummern und abweichende Schreibweisen sind zu vermeiden.
Teilzahlungen, Sammelzahlungen, Skonti, Gutschriften und Zahlungsdifferenzen werden vom Mandanten nachvollziehbar erläutert.
Rückfragen werden zeitnah beantwortet und fehlende Informationen werden nachgereicht.
Komfort
Mehr operative Entlastung
Für Mandanten, die bei der digitalen Vorbereitung spürbar entlastet werden möchten.
Alle allgemeinen Grundleistungen und Qualitätsstandards sind enthalten.
Der Mandant stellt Belege und Informationen vollständig, lesbar und zeitnah digital bereit.
Bei EÜR-Rechnern übernehmen wir die Zuordnung bereitgestellter Belege zu den jeweiligen Bankumsätzen.
Wir prüfen und bearbeiten automatische Zuordnungsvorschläge.
Bei bilanzierenden Unternehmen prüfen und ergänzen wir ausgelesene Rechnungsdaten, soweit dies anhand der Unterlagen eindeutig möglich ist.
Wir ordnen Belege dem passenden Debitoren- oder Kreditorenkonto zu.
Wir legen erforderliche Debitoren- und Kreditorenstammdaten an, ergänzen und pflegen diese.
Vor einer Neuanlage prüfen wir vorhandene Stammdaten und vermeiden erkennbare Doppelanlagen.
Wir bereiten offene Posten und Zahlungen auf; nicht eindeutig auflösbare Vorgänge klären wir gezielt mit dem Mandanten.
Wir bündeln Rückfragen und übernehmen zusätzliche Recherche- und Zuordnungsarbeiten im Rahmen der operativen Vorbereitung.
In beiden Paketen bleibt der Mandant für die vollständige, lesbare und zeitnahe digitale Bereitstellung seiner Unterlagen sowie für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
Der direkte Vergleich
Mitwirkung des Mandanten im Standardpaket – Mehrleistung durch uns im Komfortpaket.
Bereich
Standard: Mitwirkung des Mandanten
Komfort: Mehrleistung durch uns
EÜR: Beleg-Bank-Zuordnung
Der Mandant ordnet die digitalen Belege den jeweiligen Bankumsätzen zu und erläutert private, gemischte oder unklare Zahlungsvorgänge.
Wir übernehmen die Zuordnung bereitgestellter Belege zu den Bankumsätzen und bearbeiten automatische Zuordnungsvorschläge.
Bilanzierer: Prüfung und Ergänzung ausgelesener Rechnungsdaten
Der Mandant prüft die softwareseitig ausgelesenen Rechnungsdaten und ergänzt fehlende Angaben.
Wir prüfen und ergänzen ausgelesene Rechnungsdaten, soweit dies anhand der Unterlagen eindeutig möglich ist.
Debitoren- und Kreditorenstammdaten
Der Mandant ordnet Rechnungen vorhandenen Debitoren-/Kreditorennummern zu bzw. legt erforderliche Stammdaten an.
Wir ordnen Belege dem passenden Konto zu, legen erforderliche Stammdaten an und pflegen diese.
Dublettenprüfung
Der Mandant prüft vor jeder Neuanlage, ob Kunden oder Lieferanten bereits vorhanden sind, und vermeidet Doppelanlagen.
Wir prüfen vor einer Neuanlage vorhandene Stammdaten und vermeiden erkennbare Doppelanlagen.
Offene Posten und Zahlungen
Teilzahlungen, Sammelzahlungen, Skonti, Gutschriften und Zahlungsdifferenzen werden vom Mandanten nachvollziehbar erläutert.
Wir bereiten offene Posten und Zahlungen auf; nicht eindeutig auflösbare Vorgänge klären wir gezielt mit dem Mandanten.
Rückfragen und operative Nacharbeit
Rückfragen werden zeitnah beantwortet, fehlende Informationen werden nachgereicht.
Wir bündeln Rückfragen und übernehmen zusätzliche Recherche- und Zuordnungsarbeiten im Rahmen der operativen Vorbereitung.
Der Mandant bereitet Zahlungen selbst vor, prüft Fälligkeiten und gibt Zahlungsaufträge als berechtigte Person im System frei.
Auf Wunsch bereiten wir Zahlungsläufe innerhalb der Mandantenoberfläche auf Grundlage vorliegender, fälliger und erfasster Rechnungen vor. Die verbindliche Prüfung, Freigabe und Auslösung der Zahlung erfolgen ausschließlich durch eine hierzu berechtigte Person des Mandanten.
Wir bereiten Zahlungsaufträge vor, übernehmen jedoch keine Zahlungsfreigabe, keine Bankvollmacht und keine Auslösung von Zahlungen.
Automatisierung ist hilfreich – der Aufwand bleibt individuell.
Buchungen aus Registrierkassen, Rechnungseingangsmanagement-, Faktura-, ERP-, Shop- oder weiteren Vorsystemen können automatisiert übergeben werden. Die reine Anzahl übermittelter Buchungen sagt jedoch nicht zuverlässig aus, wie hoch der tatsächliche Bearbeitungsaufwand ist.
Datenqualität
Sind Daten vollständig, plausibel und richtig strukturiert?
Belegverknüpfung
Liegen Belege vollständig vor und sind sie eindeutig zuordenbar?
Ausnahme- und Fehlerquote
Wie viele Buchungen müssen geprüft, korrigiert oder erklärt werden?
Abstimmungsaufwand
Welche Kontrollen, Klärungen und Nacharbeiten sind erforderlich?
Faire Kalkulation statt unpassender Pauschale
Vor der Vereinbarung einer Pauschalvergütung prüfen wir Schnittstellen, Datenstruktur, Übernahmeumfang, Belegqualität und erforderliche Kontrollschritte. Bei neuen oder komplexen Schnittstellen stimmen wir zunächst den Workflow ab und beobachten den tatsächlichen Aufwand. Erst dann erstellen wir ein belastbares, für beide Seiten realistisches Angebot.
1
Systeme und Datenübernahme prüfen
2
Workflow und Zuständigkeiten abstimmen
3
Test- bzw. Einrichtungsphase durchführen
4
Paket, Intervall und Vergütung verbindlich festlegen
Der richtige Rhythmus für Ihr Unternehmen
Ob tägliche Aktualität oder monatliche Verarbeitung: Der Bearbeitungsintervall wird an Belegvolumen, Organisationsstruktur, Liquiditätssteuerung und Informationsbedarf ausgerichtet. Die vereinbarten Auswertungen stellen wir im gleichen Rhythmus digital zur Verfügung.
täglich
Für hohe Aktualität, Liquiditätssteuerung und laufende Zahlungsvorbereitung.
wöchentlich
Für regelmäßige Aktualität bei überschaubarem Abstimmungsaufwand.
zweiwöchentlich
Für strukturierte Verarbeitung im 14-Tage-Rhythmus.
monatlich
Für die klassische Monatsbuchhaltung mit monatlichen Auswertungen.
Der passende Intervall wird im Rahmen der Angebots- und Prozessabstimmung festgelegt.
Ihre Buchhaltung soll digital einfacher werden – nicht unübersichtlicher.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welcher Workflow, welches Paket und welcher Bearbeitungsrhythmus zu Ihrem Unternehmen passen.
Ein paar Angaben genügen, damit wir Umfang, Prozesse und Schnittstellen einordnen können. Konkrete Preise nennen wir nach Analyse von Umfang, Datenqualität und Bearbeitungsintervall.
Sehr freundlicher Service, schnelle Terminvergabe und eine wirklich professionelle Arbeit. Man fühlt sich von Anfang an gut aufgehoben und merkt sofor…
Heiko Geiger
Apr. 2026
Wir arbeiten seit fast 10 Jahren mit Soll-Haben.digital zusammen. Herr Hupfauf steht immer mit einem qualifizierten Rat zur Seite. Top Service und top…
Matthias Albanito
Nov. 2022
Durch die digitale Verarbeitung wird sehr viel Papierkram und Schriftverkehr erspart! Es wird immer alles präzise und detailliert erledigt. Sollhaben …
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Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung auslagern – SOLL-HABEN.digital GmbH
SOLL-HABEN.digital GmbH – Digitale Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Finanzbuchhaltung und Baulohnabrechnung für KMU. Persönlicher Ansprechpartner, DATEV & Addison Integration.
SOLL-HABEN.digital GmbH ist ein spezialisierter Dienstleister für digitale Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Finanzbuchhaltung und Baulohnabrechnung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg und deutschlandweit. Mit Sitz in Backnang bieten wir vollständig digitale Lohn- und Buchhaltungsleistungen – persönlich betreut, GoBD-konform, DSGVO-sicher, mit DATEV- und Addison-Integration und Hosting ausschließlich auf deutschen Servern.
Lohnabrechnung auslagern – digitales Lohnbüro für Unternehmen
Die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung ist zeitaufwendig, fehleranfällig und erfordert ständige Aktualisierung bei gesetzlichen Änderungen. SOLL-HABEN.digital übernimmt für Unternehmen jeder Größenordnung die vollständige Entgeltabrechnung: monatliche Lohnabrechnungen für Arbeiter und Angestellte, Lohnsteueranmeldungen beim Finanzamt, Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV) an alle Krankenkassen, Beitragsabrechnungen, das gesamte Bescheinigungswesen (Arbeitgeber-, Elterngeld-, Krankenkassenbescheinigungen), Sonderfälle wie Kurzarbeit, Mutterschutz, Elternzeit und betriebliche Altersvorsorge sowie die Prüfung von Mindestlohn und Tarifanpassungen. Alle Lohnabrechnungen werden digital erstellt und über gesicherte Online-Portale bereitgestellt – kein Papier, keine manuelle Nachbearbeitung, feste Fristen und ein persönlicher Ansprechpartner.
Als externes Buchhaltungsbüro nach § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) übernimmt SOLL-HABEN.digital die laufende Finanzbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland: vollständige Verbuchung aller Geschäftsvorfälle (Kreditoren, Debitoren, Sachkonten), digitale Belegerfassung per App, E-Mail, Upload oder E-Rechnung, monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und Saldenlisten, GoBD-konforme und revisionssichere Archivierung, Abstimmung mit dem Steuerberater in DATEV oder Addison, Schnittstellen zu Kassensystemen, Warenwirtschaft und Zeiterfassungssoftware sowie die Vorbereitung des Jahresabschlusses. Unsere Finanzbuchhaltung ist vollständig GoBD-konform und wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlich erlaubten Leistungen nach § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG erbracht. Steuerrechtliche Beratung verbleibt beim zugelassenen Steuerberater.
Baulohnabrechnung – spezialisiertes Lohnbüro für das Baugewerbe
Die Baulohnabrechnung für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Subunternehmer ist hochspezialisiert und unterscheidet sich grundlegend von der regulären Lohnabrechnung. SOLL-HABEN.digital bietet spezialisierte Baulohnabrechnung nach dem Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV): monatliche Lohnabrechnungen für gewerbliche und kaufmännische Mitarbeitende im Baugewerbe, SOKA-BAU-Meldungen und Beitragsabführungen (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse, ZVK), branchenspezifische Mindestlohnkontrolle nach Bautarifvertrag, Auswärtstätigkeit und Auslöse-Abrechnung, Abrechnung von Geräte- und Fahrzeugkostenzulagen, AEntG-konforme Abrechnung für Unternehmen mit Arbeitnehmer-Entsendung sowie vollständig digitaler DATEV- und Addison-kompatibler Export aller Buchhaltungsdaten.
E-Rechnung und Peppol – Vorbereitung auf die gesetzliche Pflicht
Ab 2025 gilt schrittweise die Pflicht zur strukturierten elektronischen Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland. Ab 2027 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, XRechnung-, ZUGFeRD- und Peppol-Rechnungen zu empfangen und perspektivisch auch zu versenden. SOLL-HABEN.digital integriert E-Rechnungsformate direkt in die laufende Finanzbuchhaltung: automatische Verarbeitung eingehender XRechnungen und ZUGFeRD-Dokumente, Anbindung an das Peppol-Netzwerk, GoBD-konforme Archivierung aller elektronischen Belege und Beratung zur schrittweisen Umstellung der eigenen Rechnungsstellung.
Digitale Personalakte 2027 – gesetzliche Anforderung für Arbeitgeber
Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet, abrechnungsrelevante Personaldaten ihrer Mitarbeitenden digital und strukturiert bereitzustellen. Diese Pflicht zur digitalen Personalakte betrifft alle Unternehmen – unabhängig von Größe und Branche. SOLL-HABEN.digital analysiert die aktuellen Lohnprozesse, strukturiert Personalstammdaten, richtet digitale Personalakten ein und stellt sicher, dass Unternehmen die gesetzliche Frist ohne Hektik und ohne Datenverlust einhalten. Wer heute in digitale Lohnprozesse investiert, spart morgen erheblichen Umstellungsaufwand.
Prozessoptimierung für Lohnabrechnung und Buchhaltung
Viele Unternehmen verlieren durch ineffiziente Übergabeprozesse zwischen Lohnbüro, Buchhaltungsbüro und Steuerberater wertvolle Zeit und riskieren Fehler. SOLL-HABEN.digital analysiert vorgelagerte Prozesse in Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung: Erfassungswege für Belege und Zeitdaten, Schnittstellen zwischen Systemen (Zeiterfassung, Kassensystem, Warenwirtschaft, ERP), Freigabe- und Kommunikationsprozesse, Redundanzen und Medienbrüche. Das Ergebnis sind klare Abläufe, weniger Rückfragen, schnellere Auswertungen und eine robuste Verwaltungsstruktur – unabhängig von personalellen Engpässen oder Urlaubszeiten.
Branchenlösungen – spezialisierte Lohnabrechnung für alle Branchen
Verschiedene Branchen haben unterschiedliche Anforderungen an Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung. SOLL-HABEN.digital bietet spezialisierte Lösungen für das Baugewerbe und Baunebengewerbe (SOKA-BAU, BRTV, Mindestlohn Bau), die Gastronomie und Hotellerie (DEHOGA-Tarifverträge, Trinkgeldregelungen, Saisonbeschäftigung), das Handwerk (Handwerkstarifverträge, Mindestlöhne, Gesellenregelungen), medizinische Einrichtungen (Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapiepraxen – TVöD-Anlehnung), die Industrie und Fertigung (Schichtmodelle, Zulagen, branchenspezifische Tarifverträge), den Einzelhandel und E-Commerce (Teilzeitmodelle, Minijobs, Werkstudenten) sowie soziale Einrichtungen (Kitas, Pflegeeinrichtungen, gemeinnützige Vereine).
Lohnabrechnung und Buchhaltung in Baden-Württemberg – alle Regionen
SOLL-HABEN.digital betreut Unternehmen in allen Regionen Baden-Württembergs vollständig digital und remote: Region Stuttgart und Rems-Murr-Kreis (Backnang, Waiblingen, Schorndorf, Fellbach, Winnenden, Murrhardt, Welzheim), Stadtkreis Stuttgart und alle Stadtbezirke (Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Zuffenhausen, Feuerbach, Möhringen, Vaihingen, Degerloch), Landkreis Ludwigsburg (Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Ditzingen, Vaihingen an der Enz), Landkreis Böblingen (Sindelfingen, Böblingen, Leonberg, Herrenberg), Landkreis Esslingen (Esslingen am Neckar, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern), Heilbronn-Franken (Heilbronn, Neckarsulm, Schwäbisch Hall, Crailsheim, Bad Mergentheim), Ostwürttemberg (Aalen, Heidenheim, Ellwangen, Giengen), Reutlingen und Tübingen (Reutlingen, Tübingen, Rottenburg, Albstadt, Balingen), Ulm und Bodensee (Ulm, Ravensburg, Friedrichshafen, Konstanz, Überlingen), Karlsruhe und Nordschwarzwald (Karlsruhe, Pforzheim, Bruchsal, Ettlingen, Baden-Baden, Rastatt, Calw), Freiburg und Südlicher Oberrhein (Freiburg im Breisgau, Offenburg, Lahr, Kehl, Emmendingen) sowie Rhein-Neckar (Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Schwetzingen, Walldorf, Leimen).
Qualität, Datenschutz und rechtliche Grundlagen
SOLL-HABEN.digital GmbH legt höchsten Wert auf Datensicherheit, Datenschutz und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Alle Daten werden ausschließlich auf deutschen Servern verarbeitet und gespeichert – kein Datentransfer in Drittländer, vollständige DSGVO-Konformität. Datenschutzvereinbarungen nach Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag) werden standardmäßig abgeschlossen. Die Finanzbuchhaltung wird ausschließlich im Rahmen der nach § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG erlaubten Leistungen erbracht. Das qualifizierte Fachpersonal ist in Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Buchführung spezialisiert und bildet sich regelmäßig weiter. Alle Lohnbuchhaltungs- und Buchungsprozesse sind GoBD-konform – Belege werden revisionssicher archiviert und sind jederzeit vollständig nachvollziehbar.