Zurück zur Übersicht
Lohnabrechnung4 Min. Lesezeit

Mindestlohn 2026: 13,90 Euro – Was Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung beachten müssen

2. Januar 2026von Payworx Team

Mindestlohn 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde – ein Anstieg von 8,42 % gegenüber dem Vorjahr (12,82 Euro). Bereits beschlossen ist der nächste Schritt: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn weiter auf 14,60 Euro.

Neue Minijob-Verdienstgrenze: 603 Euro

Da die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie zum 1. Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro monatlich.

Kennzahl202520262027
Mindestlohn/Stunde12,82 €13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze/Monat556 €603 €633 €
Übergangsbereich bis2.000 €2.000 €2.000 €

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

  • Alle bestehenden Arbeitsverträge mit Minijobbern sind zu prüfen und ggf. anzupassen
  • Der Übergangsbereich (Midijob) reicht nun bis 2.000 Euro monatlich
  • Beschäftigte mit einem Verdienst zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro profitieren von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen

Handlungsempfehlungen

  1. Verträge prüfen: Alle Arbeitsverträge mit Stundenlöhnen unter 13,90 Euro sofort anpassen
  2. Minijob-Status sichern: Stundenzahl und Verdienst zur neuen Grenze abstimmen
  3. Vorbereitung auf 2027: Lohnstruktur auf 14,60 Euro vorbereiten
  4. Dokumentation: Arbeitszeitaufzeichnungen aktuell halten

Ausblick: Mindestlohn ab 2027

Die Mindestlohn-Kommission hat bereits die Erhöhung auf 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 beschlossen. Die neue Minijob-Grenze wird dann bei 633 Euro liegen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Wir nutzen Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, unsere Dienste zu verbessern und zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.