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Lohnabrechnung5 Min. Lesezeit

Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei – Was Arbeitgeber beachten müssen

10. Januar 2026von Payworx Team

Was ist die Aktivrente?

Mit dem Aktivrentengesetz, das seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, erhalten Rentnerinnen und Rentner, die die gesetzliche Regelaltersgrenze (aktuell 67 Jahre) erreicht haben und weiterhin oder erneut arbeiten, einen monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro.

Ziel ist es, das längere Arbeiten im Rentenalter attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Voraussetzungen für die Aktivrente

  • Die beschäftigte Person hat die Regelaltersgrenze erreicht (Jahrgang 1958 und jünger = 67 Jahre)
  • Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in Deutschland
  • Der Arbeitnehmer bezieht eine gesetzliche Altersrente (auch Teilrente möglich)

Was ist steuerfrei – und was nicht?

AspektRegelung
Lohnsteuer bis 2.000 € brutto/MonatSteuerfrei
Einnahmen über 2.000 €Regulär steuerpflichtig
Kranken- und PflegeversicherungWeiterhin beitragspflichtig
Rentenversicherung (AG-Anteil)Weiterhin zu leisten

Praxisbeispiel

Eine Mitarbeiterin (68 Jahre, Rentnerin) verdient 1.800 Euro brutto monatlich:

  • Lohnsteuer: 0 Euro (vollständig steuerfrei unter 2.000 Euro)
  • Kranken- und Pflegeversicherung: reguläre Beiträge fallen weiter an
  • Rentenversicherung: Arbeitgeberpflichtbeitrag ca. 167 Euro

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

  1. Identifizierung: Erfassen Sie alle Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze erreicht haben
  2. Nachweise einholen: Rentenbescheid oder Bescheinigung über das Erreichen der Regelaltersgrenze
  3. Lohnbuchhaltung anpassen: Korrekte Erfassung des steuerfreien Lohnanteils in der Abrechnungssoftware
  4. Abstimmung mit dem Lohnbüro: Neue Abrechnungsparameter kommunizieren

Fazit

Die Aktivrente bietet eine attraktive Möglichkeit, erfahrene Fachkräfte länger im Unternehmen zu halten. Bei der Umsetzung gibt es jedoch einige lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

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