Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei – Was Arbeitgeber beachten müssen
10. Januar 2026von Payworx Team
Was ist die Aktivrente?
Mit dem Aktivrentengesetz, das seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, erhalten Rentnerinnen und Rentner, die die gesetzliche Regelaltersgrenze (aktuell 67 Jahre) erreicht haben und weiterhin oder erneut arbeiten, einen monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro.
Ziel ist es, das längere Arbeiten im Rentenalter attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Voraussetzungen für die Aktivrente
Die beschäftigte Person hat die Regelaltersgrenze erreicht (Jahrgang 1958 und jünger = 67 Jahre)
Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in Deutschland
Der Arbeitnehmer bezieht eine gesetzliche Altersrente (auch Teilrente möglich)
Was ist steuerfrei – und was nicht?
Aspekt
Regelung
Lohnsteuer bis 2.000 € brutto/Monat
Steuerfrei
Einnahmen über 2.000 €
Regulär steuerpflichtig
Kranken- und Pflegeversicherung
Weiterhin beitragspflichtig
Rentenversicherung (AG-Anteil)
Weiterhin zu leisten
Praxisbeispiel
Eine Mitarbeiterin (68 Jahre, Rentnerin) verdient 1.800 Euro brutto monatlich:
Lohnsteuer: 0 Euro (vollständig steuerfrei unter 2.000 Euro)
Kranken- und Pflegeversicherung: reguläre Beiträge fallen weiter an
Rentenversicherung: Arbeitgeberpflichtbeitrag ca. 167 Euro
Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
Identifizierung: Erfassen Sie alle Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze erreicht haben
Nachweise einholen: Rentenbescheid oder Bescheinigung über das Erreichen der Regelaltersgrenze
Lohnbuchhaltung anpassen: Korrekte Erfassung des steuerfreien Lohnanteils in der Abrechnungssoftware
Abstimmung mit dem Lohnbüro: Neue Abrechnungsparameter kommunizieren
Fazit
Die Aktivrente bietet eine attraktive Möglichkeit, erfahrene Fachkräfte länger im Unternehmen zu halten. Bei der Umsetzung gibt es jedoch einige lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, unsere Dienste zu verbessern und zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung auslagern – SOLL-HABEN.digital GmbH
SOLL-HABEN.digital GmbH – Digitale Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Finanzbuchhaltung und Baulohnabrechnung für KMU. Persönlicher Ansprechpartner, DATEV & Addison Integration.
SOLL-HABEN.digital GmbH ist ein spezialisierter Dienstleister für digitale Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Finanzbuchhaltung und Baulohnabrechnung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg und deutschlandweit. Mit Sitz in Backnang bieten wir vollständig digitale Lohn- und Buchhaltungsleistungen – persönlich betreut, GoBD-konform, DSGVO-sicher, mit DATEV- und Addison-Integration und Hosting ausschließlich auf deutschen Servern.
Lohnabrechnung auslagern – digitales Lohnbüro für Unternehmen
Die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung ist zeitaufwendig, fehleranfällig und erfordert ständige Aktualisierung bei gesetzlichen Änderungen. SOLL-HABEN.digital übernimmt für Unternehmen jeder Größenordnung die vollständige Entgeltabrechnung: monatliche Lohnabrechnungen für Arbeiter und Angestellte, Lohnsteueranmeldungen beim Finanzamt, Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV) an alle Krankenkassen, Beitragsabrechnungen, das gesamte Bescheinigungswesen (Arbeitgeber-, Elterngeld-, Krankenkassenbescheinigungen), Sonderfälle wie Kurzarbeit, Mutterschutz, Elternzeit und betriebliche Altersvorsorge sowie die Prüfung von Mindestlohn und Tarifanpassungen. Alle Lohnabrechnungen werden digital erstellt und über gesicherte Online-Portale bereitgestellt – kein Papier, keine manuelle Nachbearbeitung, feste Fristen und ein persönlicher Ansprechpartner.
Als externes Buchhaltungsbüro nach § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) übernimmt SOLL-HABEN.digital die laufende Finanzbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland: vollständige Verbuchung aller Geschäftsvorfälle (Kreditoren, Debitoren, Sachkonten), digitale Belegerfassung per App, E-Mail, Upload oder E-Rechnung, monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und Saldenlisten, GoBD-konforme und revisionssichere Archivierung, Abstimmung mit dem Steuerberater in DATEV oder Addison, Schnittstellen zu Kassensystemen, Warenwirtschaft und Zeiterfassungssoftware sowie die Vorbereitung des Jahresabschlusses. Unsere Finanzbuchhaltung ist vollständig GoBD-konform und wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlich erlaubten Leistungen nach § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG erbracht. Steuerrechtliche Beratung verbleibt beim zugelassenen Steuerberater.
Baulohnabrechnung – spezialisiertes Lohnbüro für das Baugewerbe
Die Baulohnabrechnung für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Subunternehmer ist hochspezialisiert und unterscheidet sich grundlegend von der regulären Lohnabrechnung. SOLL-HABEN.digital bietet spezialisierte Baulohnabrechnung nach dem Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV): monatliche Lohnabrechnungen für gewerbliche und kaufmännische Mitarbeitende im Baugewerbe, SOKA-BAU-Meldungen und Beitragsabführungen (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse, ZVK), branchenspezifische Mindestlohnkontrolle nach Bautarifvertrag, Auswärtstätigkeit und Auslöse-Abrechnung, Abrechnung von Geräte- und Fahrzeugkostenzulagen, AEntG-konforme Abrechnung für Unternehmen mit Arbeitnehmer-Entsendung sowie vollständig digitaler DATEV- und Addison-kompatibler Export aller Buchhaltungsdaten.
E-Rechnung und Peppol – Vorbereitung auf die gesetzliche Pflicht
Ab 2025 gilt schrittweise die Pflicht zur strukturierten elektronischen Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland. Ab 2027 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, XRechnung-, ZUGFeRD- und Peppol-Rechnungen zu empfangen und perspektivisch auch zu versenden. SOLL-HABEN.digital integriert E-Rechnungsformate direkt in die laufende Finanzbuchhaltung: automatische Verarbeitung eingehender XRechnungen und ZUGFeRD-Dokumente, Anbindung an das Peppol-Netzwerk, GoBD-konforme Archivierung aller elektronischen Belege und Beratung zur schrittweisen Umstellung der eigenen Rechnungsstellung.
Digitale Personalakte 2027 – gesetzliche Anforderung für Arbeitgeber
Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet, abrechnungsrelevante Personaldaten ihrer Mitarbeitenden digital und strukturiert bereitzustellen. Diese Pflicht zur digitalen Personalakte betrifft alle Unternehmen – unabhängig von Größe und Branche. SOLL-HABEN.digital analysiert die aktuellen Lohnprozesse, strukturiert Personalstammdaten, richtet digitale Personalakten ein und stellt sicher, dass Unternehmen die gesetzliche Frist ohne Hektik und ohne Datenverlust einhalten. Wer heute in digitale Lohnprozesse investiert, spart morgen erheblichen Umstellungsaufwand.
Prozessoptimierung für Lohnabrechnung und Buchhaltung
Viele Unternehmen verlieren durch ineffiziente Übergabeprozesse zwischen Lohnbüro, Buchhaltungsbüro und Steuerberater wertvolle Zeit und riskieren Fehler. SOLL-HABEN.digital analysiert vorgelagerte Prozesse in Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung: Erfassungswege für Belege und Zeitdaten, Schnittstellen zwischen Systemen (Zeiterfassung, Kassensystem, Warenwirtschaft, ERP), Freigabe- und Kommunikationsprozesse, Redundanzen und Medienbrüche. Das Ergebnis sind klare Abläufe, weniger Rückfragen, schnellere Auswertungen und eine robuste Verwaltungsstruktur – unabhängig von personalellen Engpässen oder Urlaubszeiten.
Branchenlösungen – spezialisierte Lohnabrechnung für alle Branchen
Verschiedene Branchen haben unterschiedliche Anforderungen an Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung. SOLL-HABEN.digital bietet spezialisierte Lösungen für das Baugewerbe und Baunebengewerbe (SOKA-BAU, BRTV, Mindestlohn Bau), die Gastronomie und Hotellerie (DEHOGA-Tarifverträge, Trinkgeldregelungen, Saisonbeschäftigung), das Handwerk (Handwerkstarifverträge, Mindestlöhne, Gesellenregelungen), medizinische Einrichtungen (Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapiepraxen – TVöD-Anlehnung), die Industrie und Fertigung (Schichtmodelle, Zulagen, branchenspezifische Tarifverträge), den Einzelhandel und E-Commerce (Teilzeitmodelle, Minijobs, Werkstudenten) sowie soziale Einrichtungen (Kitas, Pflegeeinrichtungen, gemeinnützige Vereine).
Lohnabrechnung und Buchhaltung in Baden-Württemberg – alle Regionen
SOLL-HABEN.digital betreut Unternehmen in allen Regionen Baden-Württembergs vollständig digital und remote: Region Stuttgart und Rems-Murr-Kreis (Backnang, Waiblingen, Schorndorf, Fellbach, Winnenden, Murrhardt, Welzheim), Stadtkreis Stuttgart und alle Stadtbezirke (Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Zuffenhausen, Feuerbach, Möhringen, Vaihingen, Degerloch), Landkreis Ludwigsburg (Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Ditzingen, Vaihingen an der Enz), Landkreis Böblingen (Sindelfingen, Böblingen, Leonberg, Herrenberg), Landkreis Esslingen (Esslingen am Neckar, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern), Heilbronn-Franken (Heilbronn, Neckarsulm, Schwäbisch Hall, Crailsheim, Bad Mergentheim), Ostwürttemberg (Aalen, Heidenheim, Ellwangen, Giengen), Reutlingen und Tübingen (Reutlingen, Tübingen, Rottenburg, Albstadt, Balingen), Ulm und Bodensee (Ulm, Ravensburg, Friedrichshafen, Konstanz, Überlingen), Karlsruhe und Nordschwarzwald (Karlsruhe, Pforzheim, Bruchsal, Ettlingen, Baden-Baden, Rastatt, Calw), Freiburg und Südlicher Oberrhein (Freiburg im Breisgau, Offenburg, Lahr, Kehl, Emmendingen) sowie Rhein-Neckar (Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Schwetzingen, Walldorf, Leimen).
Qualität, Datenschutz und rechtliche Grundlagen
SOLL-HABEN.digital GmbH legt höchsten Wert auf Datensicherheit, Datenschutz und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Alle Daten werden ausschließlich auf deutschen Servern verarbeitet und gespeichert – kein Datentransfer in Drittländer, vollständige DSGVO-Konformität. Datenschutzvereinbarungen nach Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag) werden standardmäßig abgeschlossen. Die Finanzbuchhaltung wird ausschließlich im Rahmen der nach § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG erlaubten Leistungen erbracht. Das qualifizierte Fachpersonal ist in Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Buchführung spezialisiert und bildet sich regelmäßig weiter. Alle Lohnbuchhaltungs- und Buchungsprozesse sind GoBD-konform – Belege werden revisionssicher archiviert und sind jederzeit vollständig nachvollziehbar.