SOLL-HABEN.digital Helpdesk

Gehaltsrechner, Steuer-ID & Lohn-Tools – SOLL-HABEN.digital Helpdesk 2026

Kostenlose Tools für Lohnbüros und Personalabteilungen: Gehaltsrechner 2026, Steuer-ID beantragen (Antrag 010250), Tarifverträge, Mindestlohn, Pfändungsrechner und SOKA-BAU-Prüfung – von SOLL-HABEN.digital aus Backnang.

Zeiterfassung

Kurz erklärt

Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch aufzeichnen. Für Minijobs und die Branchen des § 2a SchwarzArbG schreibt § 17 MiLoG die Aufzeichnung binnen sieben Tagen und eine Aufbewahrung von zwei Jahren vor; die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden, im Ausgleich maximal 10 Stunden betragen.

Zeiterfassung

Monatliche Arbeitszeiten erfassen & auswerten

November 2026

Soll-Zeit

168:00

Ist-Zeit

00:00

Differenz

-168:00

Arbeitstage

21 Tage

TagVonBisPauseFehlzeitIst
01

So

————
02

Mo

—
03

Di

—
04

Mi

—
05

Do

—
06

Fr

—
07

Sa

————
08

So

————
09

Mo

—
10

Di

—
11

Mi

—
12

Do

—
13

Fr

—
14

Sa

————
15

So

————
16

Mo

—
17

Di

—
18

Mi

—
19

Do

—
20

Fr

—
21

Sa

————
22

So

————
23

Mo

—
24

Di

—
25

Mi

—
26

Do

—
27

Fr

—
28

Sa

————
29

So

————
30

Mo

—
Gesamt00:00

Monatsauswertung – Anwesenheit & Fehlzeiten

Bez.: 00:00
KategorieTageStundenVergütung
✓ Anwesenheit (Arbeitstage)000:00✓ bezahlt
Gesamt bezahlt: 00:00 (0 Tage)
Gesamt Monat000:00
✓ 00:00
Soll: 168:00
Ist: 00:00
Differenz: -168:00

SOLL-HABEN.digital Zeiterfassung Pro – Als separate App zubuchbar

Diese Zeiterfassung ist ein einfaches Hilfswerkzeug ohne Datenspeicherung. Für Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern bietet SOLL-HABEN.digital eine vollwertige, datenbankgestützte Zeiterfassungs-App mit Mitarbeiterverwaltung, Urlaubsplanung, automatischen Überstundenkonten, DATEV- & Addison-Export und einem Mitarbeiter-Dashboard.

MitarbeiterverwaltungUrlaubsplanungÜberstundenkontoKuG/S-KuG AuswertungDATEV-ExportAddison-ExportMitarbeiter-Dashboard
Jetzt informieren & Angebot anfragen

Diese Zeiterfassung speichert keine Daten – alle Eingaben gehen beim Schließen der Seite verloren. Kein Datenbankzugriff, kein Login erforderlich.

Häufige Fragen

Für wen gilt die Aufzeichnungspflicht zwingend?+

Unter anderem für geringfügig Beschäftigte und für Betriebe der in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen wie Bau, Gastronomie, Logistik und Fleischwirtschaft.

Welche Pausen sind vorgeschrieben?+

Ab mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, ab mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen beträgt in der Regel 11 Stunden.

Wie lange sind Aufzeichnungen aufzubewahren?+

Nach MiLoG mindestens zwei Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt der Aufzeichnung. Lohnunterlagen sind darüber hinaus bis zur nächsten Betriebsprüfung aufzubewahren.

Wir nutzen Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, unsere Dienste zu verbessern und zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.