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Arbeitgeberpraxis7 Min. Lesezeit

T-ZUG A und T-Geld: Die tariflichen Juli-Sonderzahlungen der Metall- und Elektroindustrie

20. Juli 2026von Redaktion Entgeltabrechnung

Im Juli erhalten Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie zusätzlich zum laufenden Entgelt zwei tarifliche Sonderzahlungen: das Tarifliche Zusatzgeld T-ZUG A in Höhe von 27,5 % eines Monatsentgelts und das Transformationsgeld (T-Geld) in Höhe von 18,4 % eines Monatsentgelts – vorausgesetzt, der einschlägige IG-Metall-Flächentarifvertrag findet Anwendung. Für die Entgeltabrechnung bedeutet der Juli damit regelmäßig den abrechnungsintensivsten Monat des Jahres in der M+E-Industrie.

Dieser Beitrag ordnet beide Zahlungen tarifrechtlich ein, erläutert Anspruchsvoraussetzungen, Fälligkeit und Wahloptionen und zeigt, worauf in der Lohnabrechnung zu achten ist.

Tarifparteien und Geltungsbereich

Tarifparteien sind auf Arbeitgeberseite die regionalen Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie (etwa Südwestmetall in Baden-Württemberg, Metall NRW oder der Verband der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt e. V.) und auf Arbeitnehmerseite die IG Metall mit ihren Bezirksleitungen je Tarifgebiet (z. B. Baden-Württemberg, Niedersachsen/Sachsen-Anhalt).

Geltungsbereich: Erfasst sind tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie im jeweiligen Tarifgebiet. Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte und Auszubildende mit tariflicher Bindung und mindestens sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit zum jeweiligen Stichtag.

Praxishinweis: Die M+E-Flächentarifverträge sind regional abgeschlossen. Höhe und Systematik von T-ZUG und T-Geld sind zwar weitgehend bundesweit einheitlich verabredet, im Detail (Stichtage, Verschiebungsoptionen, Übergangsregelungen) ist jedoch stets der Tarifvertrag des konkreten Tarifgebiets in seiner jüngsten Fassung maßgeblich.

Tarifliches Zusatzgeld T-ZUG A

Rechtsgrundlage ist der Tarifvertrag zum tariflichen Zusatzgeld (TV T-ZUG) im jeweiligen Tarifgebiet, abgeschlossen zwischen IG Metall und dem regionalen M+E-Arbeitgeberverband. Das T-ZUG wurde mit dem Tarifabschluss 2018 eingeführt und tritt als eigenständige Sonderzahlung neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Höhe:

  • Beschäftigte: 27,5 % des individuellen regelmäßigen Monatsentgelts
  • Auszubildende: 27,5 % der maßgeblichen Ausbildungsvergütung

Fälligkeit: T-ZUG A wird als jährliche Sonderzahlung mit der Entgeltabrechnung für den Monat Juli fällig.

Die Wahloption – Geld oder freie Tage: Beschäftigte mit besonderen Belastungen – insbesondere Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Schichtarbeit – können das T-ZUG A ganz oder teilweise in bis zu acht zusätzliche freie Tage pro Jahr umwandeln. Die Wahl muss fristgerecht gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden; die betriebliche Umsetzung erfolgt nach den Regelungen des jeweiligen Tarifgebiets und etwaiger Betriebsvereinbarungen.

Beispielrechnung T-ZUG A

PositionBetrag
Regelmäßiges Monatsentgelt3.500,00 €
T-ZUG A (27,5 %)962,50 € brutto

Alternativ – bei Ausübung der Wahloption – ganz oder teilweise als freie Tage, abhängig vom Tarifgebiet und den betrieblichen Regelungen.

Transformationsgeld T-Geld

Rechtsgrundlage ist der Transformationsgeld-Tarifvertrag bzw. die Tarifregelungen zum „Transformationsbaustein", vereinbart in der M+E-Industrie zwischen IG Metall und den jeweiligen Arbeitgeberverbänden.

Höhe:

  • Beschäftigte: 18,4 % des regelmäßigen individuellen Monatsentgelts
  • Auszubildende: 18,4 % der einschlägigen Ausbildungsvergütung

Fälligkeit (aktueller Stand der Flächentarifverträge): Der Transformationsbaustein wird einmal jährlich als Sonderzahlung geleistet. Nach den neueren Abschlüssen wird das T-Geld jeweils zum 31. Juli fällig; per Betriebsvereinbarung kann die Auszahlung bis spätestens 30. September verschoben werden. In einigen Tarifgebieten wurde die Zahlung historisch im Februar geleistet und erst durch nachfolgende Tarifabschlüsse auf Juli umgestellt – maßgeblich sind das jeweilige Tarifgebiet und der jüngste Abschluss.

Einordnung: Das T-Geld ist ein zusätzlicher jährlicher Baustein zur finanziellen Unterstützung und zur Gestaltung der Transformation (etwa Qualifizierung und Beschäftigungssicherung) und tritt neben Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und T-ZUG A/B.

Beispielrechnung T-Geld

PositionBetrag
Regelmäßiges Monatsentgelt3.500,00 €
T-Geld (18,4 %)644,00 € brutto

Im Beispielfall fließen im Juli somit 1.606,50 € brutto an tariflichen Sonderzahlungen zusätzlich zum laufenden Entgelt.

Die zentralen Eckdaten im Überblick

ElementGrundlageHöheFälligkeitBesonderheiten
T-ZUG ATV T-ZUG (IG Metall & regionaler M+E-Arbeitgeberverband)27,5 % des individuellen MonatsentgeltsJährlich mit der Juli-AbrechnungWahloption: Geld oder bis zu 8 freie Tage bei besonderen Belastungen
T-GeldTransformations-Tarifregelung (IG Metall & M+E-Arbeitgeberverbände)18,4 % des regelmäßigen individuellen MonatsentgeltsJährlich, aktuell zum 31. Juli; per BV verschiebbar bis 30. SeptemberZusätzlicher Baustein zur Gestaltung der Transformation

Behandlung in der Entgeltabrechnung

Für die Payroll-Praxis sind beide Zahlungen als Einmalzahlungen (sonstige Bezüge) zu behandeln. Daraus folgen die üblichen Besonderheiten:

  • Lohnsteuer: Besteuerung als sonstiger Bezug nach § 39b Abs. 3 EStG (Jahreslohnsteuer-Differenzmethode) – nicht nach der Monatstabelle.
  • Sozialversicherung: Zuordnung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SGB IV zum Auszahlungsmonat; die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen des laufenden Kalenderjahres sind zu beachten. Bei einer Auszahlung im Juli ist die Märzklausel regelmäßig ohne Bedeutung.
  • Wahloption freie Tage: Wandelt der Beschäftigte T-ZUG A in freie Tage um, entfällt insoweit die Einmalzahlung; abzurechnen ist dann die bezahlte Freistellung als laufendes Entgelt. Die fristgerechte Erklärung und deren Dokumentation sollten in der Personalakte vorgehalten werden.
  • Sechsmonatige Wartezeit und Stichtage: Eintritte im laufenden Jahr sind auf die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen; je nach Tarifgebiet bestehen anteilige Ansprüche oder Stichtagsregelungen.

Fazit

T-ZUG A und T-Geld haben sich als feste Bestandteile des tariflichen Jahresentgelts der M+E-Industrie etabliert – zusammen machen sie knapp die Hälfte eines zusätzlichen Monatsentgelts aus. Für Arbeitgeber und Abrechnungsstellen ist der Juli entsprechend sorgfältig vorzubereiten: Anspruchsprüfung (Tarifbindung, Wartezeit), korrekte Behandlung als Einmalzahlung sowie die saubere Abbildung der T-ZUG-Wahloption sind die zentralen Punkte. Bei Unsicherheiten über die im konkreten Betrieb geltende Fassung empfiehlt sich der Blick in den Tarifvertrag des eigenen Tarifgebiets bzw. die Abstimmung mit dem Arbeitgeberverband.


Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag gibt den Stand der M+E-Flächentarifverträge zum Juli 2026 wieder. Maßgeblich ist stets der im jeweiligen Tarifgebiet gültige Tarifvertrag in seiner jüngsten Fassung. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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